Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Besoldungsrecht: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) : § 42 Ausgleichszulage für hauptberufliche Leiterinnen und Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen

 

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>>>zur Übersicht des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG)

 

Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG): § 42 Ausgleichszulage für hauptberufliche Leiterinnen und Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen

 

§ 42 Ausgleichszulage für hauptberufliche Leiterinnen und Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen

Ist bei hauptberuflichen Leiterinnen und Leitern und Mitgliedern von Leitungsgremien an Hochschulen die Summe aus Grundgehalt und Leistungsbezügen geringer als die Summe aus Grundgehalt und Leistungsbezügen oder diesen vergleichbaren Besoldungsbestandteilen im Sinne von § 29 oder vergleichbarer landes- oder bundesrechtlicher Regelungen, die sie in ihrer bisherigen Tätigkeit erhalten haben, so erhalten sie eine Ausgleichszulage in Höhe des Unterschiedsbetrages. Befristete Leistungsbezüge werden nur für den Zeitraum berücksichtigt, für den sie gewährt werden. Leistungsbezüge in Form von Einmalzahlungen bleiben bei der Berechnung nach Satz 1 unberücksichtigt.


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