Besoldungsrecht: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) : § 5 Zuordnung von Funktionen zu Ämtern und von Ämtern zu Besoldungsgruppen

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zum Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken >>>zur Bestellung


 

>>>zur Übersicht des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG)

 

Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG): § 5 Zuordnung von Funktionen zu Ämtern und von Ämtern zu Besoldungsgruppen

 

 

 § 5 Zuordnung von Funktionen zu Ämtern und von Ämtern zu Besoldungsgruppen

(1) Die Funktionen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter sind nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen. Eine Funktion kann bis zu drei Ämtern einer Laufbahngruppe zugeordnet werden, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ausnahmsweise kann eine Funktion aus besonderen sachlichen Gründen auch mehr als drei Ämtern zugeordnet werden.

(2) Jedes Amt ist nach seiner Wertigkeit, auch im Verhältnis zu anderen Ämtern, einer Besoldungsgruppe zugeordnet.

(3) Die Ämter, die Besoldungsgruppen sowie die Zuordnung der Ämter zu den Besoldungsgruppen sind in den Besoldungsordnungen A (Anlage 1), B (Anlage 2), W (Anlage 3) und R (Anlage 4) geregelt.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - als seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Besoldungsrecht in Bund und Ländern. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


mehr zu: Niedersachsen
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.besoldungsrecht.de © 2024