Besoldungsrecht: Landesbesoldungsgesetz (LBesG) von Berlin - Übersicht -

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Landesbesoldungsgesetz (LBesG) von Berlin

Fassung vom 09.04.1996, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27.09.2021 (GVBl. S. 1117)

Landesbesoldungsgesetz (LBesG)

§ 1 Geltungsbereich

§ 1a Gleichstellung 

§ 1b Überleitung besoldungsrechtlicher Bestimmungen 

§ 2 Landesbesoldungsordnungen 

§ 2a Eingangsämter 

§ 3 Besoldung der Professoren, der hauptamtlichen Hochschulleiter sowie der hauptamtlichen Mitglieder von Hochschulleitungen  

§ 3a Besoldungsdurchschnitt 

§ 3b Übergangsregelungen für Professoren und hauptamtliche Hochschulleiter  

§ 4 Einweisung in eine Planstelle 

§ 5 Aufwandsentschädigungen 

§ 6 Sonstige Zuwendungen 

§ 7 Anrechnung von Sachbezügen

§ 8 Besondere Bestimmungen bei Altersteilzeit 

§ 9 Finanzielle Abgeltung von Arbeitszeitkonten der Lehrkräfte 

§ 10 Verwaltungsvorschriften, Regelungen 

§ 11 Übergangsvorschriften   


Anlage I

Landesbesoldungsordnungen - A und B -  

Vorbemerkungen   

Landesbesoldungsordnung A  

Besoldungsgruppe 9   

Besoldungsgruppe 10 

Besoldungsgruppe 11 

Besoldungsgruppe 12 

Besoldungsgruppe 13 

Besoldungsgruppe 14 

Besoldungsgruppe 15 

Besoldungsgruppe 16 

 

Landesbesoldungsordnung B  

Besoldungsgruppe 2   

Besoldungsgruppe 3   

Besoldungsgruppe 4   

Besoldungsgruppe 5   

Besoldungsgruppe 6   

Besoldungsgruppe 7   

Besoldungsgruppe 8   

Besoldungsgruppe 9   

 

Landesbesoldungsordnung A - (künftig wegfallende Ämter) 

Besoldungsgruppe 5  

Besoldungsgruppe 6  

Besoldungsgruppe 7  

Besoldungsgruppe 8  

Besoldungsgruppe 9  

Besoldungsgruppe 10

Besoldungsgruppe 11

Besoldungsgruppe 13

Besoldungsgruppe 14

Besoldungsgruppe 15

Besoldungsgruppe 16

 

Landesbesoldungsordnung B - (künftig wegfallende Ämter)  

Besoldungsgruppe 2   

Besoldungsgruppe 3  

Besoldungsgruppe 5  

Besoldungsgruppe 8  

 

Anlage II
Amtszulagen, Stellenzulagen (Monatsbeträge) 

Anlage III
Familienzuschlag (Monatsbeträge in Euro)  

Anlage IV
Landesbesoldungsordnung R  

Anlage V
Anwärtergrundbetrag (Monatsbeträge in Euro)  


Red 20220101



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