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Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW)
vom 09.11.2010, aktualisiert am 21.08.2023, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.12.2022 (GBl. S. 649)
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt:
Allgemeine Vorschriften
§ 7 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
§ 8 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
§ 9 Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
§ 11 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
§ 12 Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
§ 13 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
§ 14 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 15 Rückforderung von Bezügen
2. Abschnitt:
Grundgehälter, Leistungsbezüge an Hochschulen
1. Unterabschnitt:
Allgemeine Grundsätze
§ 20 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung
§ 21 Bestimmung des Grundgehalts nach dem Amt
§ 22 Besoldungsanspruch bei Verleihung eines anderen Amtes
§ 23 (aufgehoben)
§ 24 Eingangsämter für Beamte
§ 25 Abweichende Eingangsämter
§ 26 Beförderungsämter
§ 27 Obergrenzen für Beförderungsämter
2. Unterabschnitt:
Vorschriften für Beamte der Landesbesoldungsordnungen A und B
§ 28 Landesbesoldungsordnungen A und B
§ 29 Amtsbezeichnungen
§ 30 Ämter der Leiter von unteren Verwaltungsbehörden sowie von allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen
§ 31 Bemessung des Grundgehalts in der Landesbesoldungsordnung A
§ 32 Berücksichtigungsfähige Zeiten
§ 33 Öffentlich-rechtliche Dienstherrn
§ 34 Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten
3. Unterabschnitt:
Vorschriften für Richter und Staatsanwälte
§ 35 Landesbesoldungsordnung R
§ 36 Bemessung des Grundgehalts in der Landesbesoldungsordnung R
4. Unterabschnitt:
Vorschriften für Hochschullehrer sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
§ 37 Landesbesoldungsordnung W
§ 38 Leistungsbezüge
§ 39 Vergaberahmen und Besoldungsdurchschnitte
3. Abschnitt:
Familienzuschlag
§ 40 Grundlage des Familienzuschlags
§ 41 Familienzuschlag
§ 42 Änderung des Familienzuschlags
4. Abschnitt:
Zulagen, Vergütungen, Zuschläge
1. Unterabschnitt:
Amtszulagen und Strukturzulage
§ 43 Amtszulagen
§ 44 Amtszulage für die Leiter von besonders großen und besonders bedeutenden unteren Verwaltungsbehörden sowie die Leiter von Mittel- und Oberbehörden
§ 45 Amtszulage für die Leiter von Gerichten mit Register- oder Grundbuchzuständigkeit
§ 46 Strukturzulage
2. Unterabschnitt:
Stellenzulagen
§ 47 Stellenzulagen
§ 48 Zulage für Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben
§ 49 Zulage für Beamte der Feuerwehr
§ 50 Zulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen und Psychiatrischen Krankenanstalten
§ 51 Zulage für Beamte des Justizwachtmeisterdienstes
§ 52 Zulage für Beamte im Außendienst der Steuerverwaltung
§ 53 Zulage für Beamte als fliegendes Personal
§ 54 Zulage für Beamte an Theatern
§ 55 Zulage für die Verwendung bei obersten Behörden des Bundes oder eines anderen Landes
§ 56 Zulage für Beamte im Krankenpflegedienst
§ 57 Weitere Stellenzulagen
3. Unterabschnitt:
Andere Zulagen
§ 58 Zulagen für Hochschuldozenten
§ 59 Zulage für Juniorprofessoren und Juniordozenten
§ 60 Forschungs- und Lehrzulage für Hochschullehrer
§ 61 Funktionszulagen für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben im Großforschungsbereich des KIT
§ 62 Zulage für Professoren als Richter
§ 62a Vertretungszulage
§ 62b Zulage für stellvertretende Kanzler
§ 63 Zulagen für besondere Erschwernisse
§ 64 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen
4. Unterabschnitt:
Vergütungen
§ 65 Mehrarbeitsvergütung
§ 66 Sitzungsvergütung
§ 67 Vollstreckungsvergütung für Vollziehungsbeamte der Finanzverwaltung
§ 67a Vollstreckungsvergütung für Vollziehungsbeamte der Gemeinden und Gemeindeverbände
§ 68 Vergütung für Gerichtsvollzieher
5. Unterabschnitt:
Zuschläge und sonstige Besoldungsbestandteile
§ 69 Zuschlag bei Altersteilzeit
§ 70 Ausgleich bei vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeit
§ 71 Ausgleichszahlung zur Abgeltung von Arbeitszeitguthaben
§ 72 Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit
§ 73 Zuschlag bei freiwilliger Weiterarbeit
§ 74 Zuschlag bei freiwilliger Weiterarbeit in Teilzeit
§ 75 Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit
§ 76 Leistungsprämien
§ 77 Fahrkostenersatz für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte
5. Abschnitt:
Auslandsbesoldung
6. Abschnitt:
Anwärterbezüge
§ 79 Anwärterbezüge
§ 80 Bezüge des Anwärters nach Ablegung der Laufbahnprüfung
§ 81 Anwärtersonderzuschläge
§ 82 Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärter
§ 83 Anrechnung anderer Einkünfte
§ 84 Kürzung der Anwärterbezüge
7. Abschnitt:
Vermögenswirksame Leistungen
§ 85 Vermögenswirksame Leistungen
§ 86 Anlage der vermögenswirksamen Leistungen
8. Abschnitt:
Sonstige Vorschriften
§ 87 Zuwendungen aus Gründen der Fürsorge
§ 87a Vorschuss bei Pflegezeiten
§ 87b Zusätzliche Vergütung von genommenem Jahresurlaub bei Verringerung der Arbeitszeit
§ 88 Unterhaltsbeihilfe für Auszubildende in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen
§ 89 Einrichtung und Bewirtschaftung von Planstellen und anderen Stellen
§ 90 Zuordnung zu Ämtern nach der Zahl der Einwohner
§ 91 Zuordnung zu Ämtern nach schul- und hochschulstatistischen Merkmalen
§ 92 Ämter bei Absinken der Schüler- oder Gruppenzahl
§ 93 Ämter der Leiter von Schulen besonderer Art und von Schulverbünden
§ 94 Ämter »Direktor und Professor« in den Besoldungsgruppen B 2 und B 3
§ 95 Dienstordnungsmäßig Angestellte
9. Abschnitt:
Übergangs- und Schlussvorschriften
1. Unterabschnitt:
Übergangsbestimmungen zu früheren Gesetzen
§ 96 Übergangsbestimmungen zum Professorenbesoldungsreformgesetz
§ 97 Übergangsbestimmungen zum Zweiten Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich
2. Unterabschnitt:
Übergangsbestimmungen zu diesem Gesetz
§ 98 Überleitung in die Landesbesoldungsordnungen A, B, R und W
§ 99 Überleitung für vorhandene Ämter der Bundesbesoldungsordnung C
§ 100 Einordnung der vorhandenen Beamten und Richter der Besoldungsordnungen A und R in die Stufen der neuen Grundgehaltstabellen
§ 101 Sonstige Übergangsregelungen
§ 102 Fortgeltung von Rechtsverordnungen
§ 103 (aufgehoben)
3. Unterabschnitt:
Schlussvorschriften
§ 104 (aufgehoben)
§ 105 Künftig wegfallende Ämter
§ 106 Erlass von Verwaltungsvorschriften
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Red 20240710