Besoldungsrecht: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) : § 73 Anpassung der Erfahrungsstufen zum 1. Januar 2017

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zum Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken >>>zur Bestellung


 

>>>zur Übersicht des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG)

 

Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG): § 73 Anpassung der Erfahrungsstufen zum 1. Januar 2017

 

 

§ 73 Anpassung der Erfahrungsstufen zum 1. Januar 2017

Beamtinnen und Beamte, deren Grundgehalt sich am 31. Dezember 2016 nach Besoldungsgruppe A 12, A 13 oder A 14 und Erfahrungsstufe 3 bestimmt hat, sowie Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, deren Grundgehalt sich am 31. Dezember 2016 nach Besoldungsgruppe R 1 und Erfahrungsstufe 1 bestimmt hat, werden zum 1. Januar 2017 in die jeweils nächsthöhere Erfahrungsstufe übergeleitet. Mit der Überleitung in eine Erfahrungsstufe nach Satz 1 beginnt die in dieser Erfahrungsstufe abzuleistende Erfahrungszeit. Vor dem 1. Januar 2017 in der vorherigen Erfahrungsstufe abgeleistete Erfahrungszeiten und nach § 72 Abs. 4 berücksichtigte Zeiten gelten als in der neuen Erfahrungsstufe abgeleistete Erfahrungszeit.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - als seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Besoldungsrecht in Bund und Ländern. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


mehr zu: Niedersachsen
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.besoldungsrecht.de © 2024