Besoldungsrecht: Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG): § 17 (aufgehoben)

 

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Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG): § 17 (aufgehoben)

vom 27.05.2013, zuletzt geändert durch Artikel 5 und 6 des Gesetzes vom 24.06.2024 (GVBl. 2024 Nr. 28)

 

§ 17 (aufgehoben)

 


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