Besoldungsrecht: Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG): § 50 Mehrarbeitsvergütung und pauschale Abgeltung bei Rufbereitschaft

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zum Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken >>>zur Bestellung


 

>>>zur Übersicht des Hessischen Besoldungsgesetzes (HBesG)

 


Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG): § 50 Mehrarbeitsvergütung und pauschale Abgeltung bei Rufbereitschaft

vom 27.05.2013, zuletzt geändert durch Artikel 5 und 6 des Gesetzes vom 24.06.2024 (GVBl. 2024 Nr. 28)

 

§ 50 Mehrarbeitsvergütung und pauschale Abgeltung bei Rufbereitschaft

(1) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte zu regeln, soweit die Mehrarbeit nach § 61 des Hessischen Beamtengesetzes nicht innerhalb von zwölf Monaten durch entsprechende Dienstbefreiung ausgeglichen wird. Die Vergütung darf nur für Beamtinnen und Beamte in Bereichen vorgesehen werden, in denen nach Art der Dienstverrichtung eine Mehrarbeit messbar ist. Die Höhe der Vergütung ist nach dem Umfang der tatsächlich geleisteten Mehrarbeit festzusetzen und unter Zusammenfassung von Besoldungsgruppen zu staffeln. Für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte können abweichende Regelungen getroffen werden.

(2) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung einen finanziellen Ausgleich für Beamtinnen und Beamte zu regeln, soweit die Rufbereitschaft nach § 53 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Beamtengesetzes aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht innerhalb von zwölf Monaten durch Freizeit ausgeglichen werden kann. In der Verordnung nach Satz 1 kann auch eine Regelung zur Gewährung einer pauschalen Abgeltung bei Einsätzen im Rahmen der Rufbereitschaft getroffen werden.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - als seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Besoldungsrecht in Bund und Ländern. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


 

Red 220240717

mehr zu: Hessen
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.besoldungsrecht.de © 2024