Besoldungsrecht: Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) § 88 Unterhaltsbeihilfe für Auszubildende in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zum Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken >>>zur Bestellung


 

>>>zurück zur Inhaltsübersicht des Landesbesoldungsgesetztes von Baden-Württemberg

 

Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW): § 88 Unterhaltsbeihilfe für Auszubildende in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen

 

§ 88 Unterhaltsbeihilfe für Auszubildende in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen

Auszubildende in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen nach § 16 Abs. 5 LBG erhalten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses eine Unterhaltsbeihilfe. Diese beträgt grundsätzlich 60 Prozent des Anwärtergrundbetrags, der für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst der jeweiligen Laufbahn festgelegt ist. Daneben werden nach Maßgabe dieses Gesetzes der Familienzuschlag, die vermögenswirksamen Leistungen und der Fahrkostenersatz nach § 77 für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte gewährt. Weitere Besoldungsbestandteile werden nicht gewährt. Auf die Unterhaltsbeihilfe sind im Übrigen die für Anwärter geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Liegen besondere Verhältnisse vor, können davon abweichende Regelungen getroffen werden; dabei dürfen die Bezüge vergleichbarer Anwärter (§ 79 Abs. 2 und 3) nicht überschritten werden. Das Finanzministerium wird ermächtigt, dies im Einvernehmen mit dem laufbahngestaltenden Ministerium durch Rechtsverordnung zu regeln.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - als seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Besoldungsrecht in Bund und Ländern. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


 

Red 20240710

mehr zu: Baden-Württemberg
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.besoldungsrecht.de © 2024