Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Besoldungsrecht: Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) § 103 Weitere Übergangsbestimmungen

 

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Besoldungsgesetz des Landes Baden-Württemberg (LBesGBW)

 

§ 103 Weitere Übergangsbestimmungen

(1) § 41 Absatz 4 Satz 4 in der ab dem 1. Januar 2024 geltenden Fassung findet für frühere Zeiträume bereits ab dem 1. Januar des Jahres der erstmaligen schriftlichen Geltendmachung Anwendung für Klägerinnen und Kläger, Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführer, Antragstellerinnen und Antragsteller, über deren Ansprüche auf einen höheren kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags noch nicht abschließend entschieden worden ist.

(2) Für ehemalige Anwärterinnen und Anwärter des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes, die vor dem 1. Januar 2026 eine Tätigkeit als oder bei einem in Baden-Württemberg öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufnehmen, gilt § 81 Absatz 4 in der am 31. Dezember 2025 geltenden Fassung fort.


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Red 20261019 / 20240710

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