OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zum Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken >>>zur Bestellung |
>>>zur Übersicht des Saarländischen Besoldungsgesetzes (SBesG)
Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG): § 71 Übergangsregelungen aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes
vom 13. Oktober 2021, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 810)
§ 71 Übergangsregelungen aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes
(1) Für Beamtinnen und Beamte, die am 1. Januar 2005 ein Amt der Bundesbesoldungsordnung C innehatten, findet § 77 Absatz 2 und 3 des in Landesrecht übergeleiteten Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Fassung Anwendung. Die sich aus Satz 1 unter Berücksichtigung der bisherigen Anpassungen und Änderungen des Besoldungsrechts ergebenden Beträge der Grundgehälter, der Zuschüsse zum Grundgehalt und der allgemeinen Stellenzulage nach den Vorbemerkungen der Anlage II des Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum 22. Februar 2002 geltenden Fassung werden bei allgemeinen Anpassungen der Besoldung nach § 15 in gleichem Umfang und zum gleichem Zeitpunkt angepasst und vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.
(2) Freiwerdende Planstellen der Besoldungsgruppen C 2, C 3 und C 4 stehen für Professorinnen und Professoren an Hochschulen der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 zur Verfügung. Planstellen der Besoldungsgruppen C 2 und C 3 können mit Professorinnen und Professoren an Hochschulen der Besoldungsgruppe W 2, Planstellen der Besoldungsgruppe C 4 mit Professorinnen und Professoren an Hochschulen der Besoldungsgruppe W 3 besetzt werden. Abweichend von Satz 2 können auch Planstellen der Besoldungsgruppen C 2 und C 3 mit Professorinnen und Professoren an Hochschulen der Besoldungsgruppe W 3 besetzt werden, wenn dies der Bedeutung der Professur entspricht.
Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt. Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - als seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Besoldungsrecht in Bund und Ländern. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular |
Red 20240725