Besoldungsrecht: Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG): § 68 Übergangsregelung zum Familienzuschlag

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zum Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken >>>zur Bestellung


 

>>>zur Übersicht des Saarländischen Besoldungsgesetzes (SBesG) 

 

Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG): § 68 Übergangsregelung zum Familienzuschlag

vom 13. Oktober 2021, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 810)

 

§ 68 Übergangsregelung zum Familienzuschlag

Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter, die vor dem 1. Januar 2022 ein Kind, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen und hierfür den Familienzuschlag der Stufe 1 nach § 40 Absatz 1 Nummer 4 des in Landesrecht übergeleiteten Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Fassung erhalten haben, erhalten den Familienzuschlag der Stufe 1 weiter, solange die dort geregelten Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - als seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Besoldungsrecht in Bund und Ländern. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


Red 20240725

mehr zu: Saarland
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.besoldungsrecht.de © 2024