Besoldungsrecht: Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG): § 56 Anwärtergrundbetrag

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zum Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken >>>zur Bestellung


 

>>>zur Übersicht des Saarländischen Besoldungsgesetzes (SBesG) 

 

Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG): § 56 Anwärtergrundbetrag

vom 13. Oktober 2021, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 810)

 

§ 56 Anwärtergrundbetrag

Der Anwärtergrundbetrag bemisst sich nach der Anlage VI.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - als seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Besoldungsrecht in Bund und Ländern. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


Red 20240725

mehr zu: Saarland
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.besoldungsrecht.de © 2024