Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Besoldungsrecht: Besoldungsgesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Besoldungsgesetz - BbgBesG): § 42 Zulage für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen

 

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Besoldungsrecht: Besoldungsgesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Besoldungsgesetz - BbgBesG): § 42 Zulage für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen

 

§ 42 Zulage für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen

Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu regeln, dass Lehrkräfte mit ständigen Aufgaben im Rahmen der Lehrerausbildung, Lehrerfortbildung und der Schulvisitation sowie Lehrertrainerinnen und Lehrertrainer, deren Tätigkeit sich aus den ihrer Lehrbefähigung entsprechenden Aufgaben heraushebt, eine Stellenzulage nach Anlage 8 erhalten. Eine Stellenzulage darf nur vorgesehen werden, wenn die Wahrnehmung der Funktion nicht schon bei der Einstufung des Amtes berücksichtigt ist.


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Red 20240712 

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