Besoldungsrecht: Schleswig-Holstein Landesbesoldungsgesetz (SHBesG): § 18 (aufgehoben)

 

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Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG): § 18 (aufgehoben)

 

§ 18 (aufgehoben)

 


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Red 20240730

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