Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Besoldungsrecht: Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG): § 19 Kriterien der Anpassung

 

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>>>zur Übersicht des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG) 

 

Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG): § 19 Kriterien der Anpassung

 

Unterabschnitt 3
Anpassung der Besoldung

§ 19 Kriterien der Anpassung

(1) Die Besoldung wird entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Gesetz regelmäßig angepasst.

(2) Ab dem 1. Januar 2021 erhöhen sich um 1,4 Prozent

1. die Grundgehaltssätze,

2. der Familienzuschlag mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 und A 5,

3. die Amtszulagen,

4. die Leistungsbezüge für Professoren und hauptberufliche Leiter sowie Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, soweit diese nach § 36 an Anpassungen der Besoldung teilnehmen können und die Teilnahme in der jeweiligen Berufungsvereinbarung festgelegt ist, und

5. die Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen

der jeweils bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Monatsbeträge.


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Red 20240726 

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