Besoldungsrecht: Sachsen-Anhalt Landesbesoldungsgesetz: § 27 Besoldungsordnung W

 

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Besoldungsrecht: Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA): § 27 Besoldungsordnung W

 

Abschnitt 3
Vorschriften für Professorinnen und Professoren sowie hauptberufliche Leiterinnen und Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen

§ 27 Besoldungsordnung W

Die Ämter der Professorinnen und Professoren an Hochschulen und ihre Besoldungsgruppen sind in der Besoldungsordnung W (Anlage 2) geregelt. Die Grundgehaltssätze sind in der Anlage 4 ausgewiesen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für hauptberufliche Leiterinnen oder Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, die nicht Professorinnen oder Professoren sind, soweit ihre Ämter nicht Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und B zugewiesen sind.


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Red 20240729

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