Besoldungsrecht: Landesbesoldungsgesetz (LBesG) von Rheinland-Pfalz. § 32 (aufgehoben)

 

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Besoldungsrecht: Landesbesoldungsgesetz (LBesG) von Rheinland-Pfalz: § 32 (aufgehoben)

 

§ 32 (aufgehoben)

 


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Red 20240723

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