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Besoldungsrecht: Landesbesoldungsgesetz (LBesG) von Rheinland-Pfalz: § 3 Bestandteile der Besoldung
§ 3 Bestandteile der Besoldung
(1) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:
1. Grundgehalt (§§ 22 und 23 Abs. 2 Satz 3, §§ 29 und 34 Satz 2, §§ 35 und 36 Satz 2),
2. Leistungsbezüge für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnungen A und B (§ 33),
3. Leistungsbezüge für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnung W (§§ 37, 38),
4. Zuschläge, Zulagen und Vergütungen (§§ 41 bis 55),
5. Auslandsbesoldung (§ 56).
(2) Zur Besoldung gehören ferner die Anwärterbezüge (§§ 57 bis 62) als sonstige Bezüge.
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Red 20240723