Besoldungsrecht: Besoldungsgesetz Bayern - Anlagen 1 bis 11 (Übersicht)

 

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Bayerisches Besoldungsgesetz  (BayBesG) - Anlage 1 bis Anlage 11

vom 05.08.2010, zuletzt durch Art. 9 des Gesetzes vom 22.04.2022 (GVBl. S. 102) und durch Art. 32a Abs. 4 des Gesetzes vom 10.05.2022 (GVBl. S. 182) geändert.

Anlagen

Anlage 1 Besoldungsordnungen

Anlage 2 Hinzufügung von Zusätzen zu den Amtsbezeichnungen

Anlage 3 Grundgehaltstabellen

Anlage 4 Strukturzulage und Amtszulagen

Anlage 5 Familienzuschlag

Anlage 6 Auslandsbesoldung

Anlage 7 Stellenzulagen

Anlage 8 Sonstige Zulagen

Anlage 9 Mehrarbeitsvergütungssätze

Anlage 10 Anwärtergrundbetrag

Anlage 11 Übersicht zur Überleitung von Amtsinhabern und Amtsinhaberinnen in die neuen Ämter und zur Darstellung der konsolidierten Ämter

 


 

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Red 20240726

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