Besoldungsrecht: Gesetz über die Besoldung der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremisches Besoldungsgesetz - BremBesG): § 27 Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen W und C

 

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Besoldungsrecht: Gesetz über die Besoldung der bremischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Bremisches Besoldungsgesetz - BremBesG): § 27 Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen W und C

 

Unterabschnitt 3
Vorschriften für Professorinnen und Professoren, hauptberufliche Leiterinnen und Leiter sowie Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen

§ 27 Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen W und C

Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung W sind in der Anlage 3 und die Grundgehaltssätze und Zulagen der Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung C sind in der Anlage 10 ausgewiesen.


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Red 20240715 

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