Saarland: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 01. Dezember 2022 sowie Vorjahre

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Saarland 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Saarland – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt (u.a. Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a GG sowie das BBesG mit Stand 31.08.2006). Das Saarland hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung u.a. dazu genutzt, die Besoldung anzupassen und den Aufstieg nach Dienstaltersstufen durch das System der Erfahrungsstufen zu ersetzen.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). Das Ergebnis finden Sie in diesem Kapitel in einem Kasten nach der Seite „Wegweiser“. Die saarländische Landesregierung hat sich mit den Gewerkschaften auf die Übernahme des Tarifergebnisses für die eigenen Landesbeamten verständigt. Damit war klar, dass das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenbezüge übertragen wird. Mit Blick auf die im Einkommenssteuergesetz geregelte Befristung der Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen bis zum 31.03.2022 sagte die Landesregierung zu, die erforderlichen Maßnahmen für eine Übertragung in die Wege zu leiten (ggf. Auszahlung im Vorgriff). Die Bezügeanhebung erfolgte zum 01.12.2022 (2,8 Prozent). Der Anwärtergrundbetrag wurde um 50 Euro erhöht. Es gelten die Tabellen auf diesen beiden Seiten.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung im Saarland findet man unter www.besoldung-saarland.de

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besoldungs-
gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
A 4 2.374,22  2.434,21 2.494,16 2.554,15 2.614,12 2.674,10 2.734,05          
A 5 2.391,27 2.468,09 2.527,74 2.587,40 2.647,06 2.706,74 2.766,40 2.826,06        
A 6 2.441,69 2.507,22 2.572,71 2.638,25 2.703,72 2.769,26 2.834,79 2.900,31 2.965,78      
A 7 2.537,47 2.596,37 2.678,80 2.761,23 2.843,64 2.926,07 3.008,52 3.067,39 3.126,29 3.185,17    
A 8   2.680,02 2.750,44 2.856,06 2.961,72 3.067,34 3.173,00 3.243,43 3.313,82 3.384,31 3.454,71  
A 9   2.820,69 2.889,99 3.002,75 3.115,48 3.228,25 3.341,00 3.418,50 3.496,02 3.573,52 3.651,04  
A 10   3.020,32  3.116,63 3.261,06 3.405,53 3.549,98 3.694,46 3.790,76 3.887,51 3.986,02 4.084,56  
A 11     3.423,10 3.571,08 3.719,08 3.867,18 4.018,61 4.119,54 4.220,50 4.321,47 4.422,43 4.523,36
A 12     3.664,48 3.840,97 4.020,92 4.201,46 4.381,99 4.502,32 4.622,69 4.743,06 4.863,43 4.983,76
A 13        4.296,82 4.491,80 4.686,72 4.881,70 5.011,64 5.141,66 5.271,59 5.401,62 5.531,58
A 14       4.516,24  4.769,04  5.021,82 5.274,65 5.443,17 5.611,74 5.780,27 5.948,81 6.117,38
A 15           5.508,46 5.786,41 6.008,77 6.231,12 6.453,50 6.675,86 6.898,24
A 16           6.069,30  6.390,72  6.647,94  6.905,12  7.162,26   7.419,46 7.676,64

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Stufe 1 
(§ 41 Absatz 1)                                                                                                    

144,77

Stufe 1 
(§ 41 Absatz 2)  

 290,27

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu
berücksichtigende Kind um 145,50 Euro, für das dritte und jedes weitere zu
berücksichtigende Kind um 407,50 Euro.

 

Erhöhungsbeträge für die BesGr. A 4 und A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende
Kind in den Besoldungsgruppen A 4 und A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für
jedes weitere zu berücksichtigende Kind um je 20,45 Euro.

 

Sonderzuschlag zum Familienzuschlag (Monatsbeträge in Euro)

 

BesGr             stufe
  2 3 4 5 6 7 8
A 5 389,00 328,00 267,00 206,00 145,00 84,00 23,00
A 6 370,00 303,00 236,00 169,00 102,00 35,00  
A 7 314,00 231,00 148,00 65,00      
A 8 229,00 158,00 51,00        
A 9 110,00            

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8 
  8.001,99     8.469,29 8.958,68 9.520,17 10.050,40 10.566,16 11.103,75

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.956,38 4.088,47 4.222,31 4.356,15 4.490,03 4.625,90 4.762,40 4.898,86
 C 2  3.964,56 4.176,26 4.389,61 4.604,50 4.822,06 5.039,65 5.257,19 5.474,73
 C 3  4.349,50 4.592,40 4.838,74 5.085,08 5.331,43 5.577,77 5.824,09 6.070,43
 C 4  5.505,78 5.753,40 6.001,07 6.248,70 6.496,35 6.743,97 6.991,60 7.239,22
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  5.035,42 5.171,92 5.308,46 5.444,94 5.581,51 5.718,01  
 C 2  5.692,32 5.909,86 6.127,42 6.344,98 6.562,53 6.780,11 6.997,67
 C 3  6.316,80 6.563,14 6.809,46 7.055,80 7.302,16 7.548,46 7.794,81
 C 4 7.486,84 7.734,46 7.982,14 8.229,77 8.477,37 8.725,01 8.972,66

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W  Betrag
 W 1 4.822,96
 W 2 6.181,59
 W 3 7.202,10

 

Leistungsbezüge als Mindestbetrag nach § 37 Abs. 1 Satz 3

Besoldungsgruppe             Betrag
W 2    381,62
W 3    381,62

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  12
R1 4.394,75  4.589,76 4.692,38 4.957,12 5.221,87 5.486,62 5.751,37 6.016,15 6.280,87 6.545,65 6.810,38  7.075,14
R2     5.326,14 5.590,88 5.855,63 6.120,39 6.385,15 6.649,90 6.914,66 7.179,39 7.444,17  7.708,88
R3 8.469,29                                                                                         
R4 8.958,68
R5 9.520,17
R6 10.050,40
R7 10.566,16
R8 11.103,75

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss
des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt

Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                A 4  1.153,45
A 6 bis A 8  1.153,45
 A 9 bis A 11  1.327,21
A 12  1.466,20
A 13 1.497,82

A 13 + Zulage
(Nummer 14 Buchstabe c
der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B)

 

                        1.532,56

 


 

AB hier die Besoldungstabellen der Vorjahre

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt (u.a. Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a GG sowie das BBesG mit Stand 31.08.2006). Das Saarland hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung u.a. dazu genutzt, die Besoldung anzupassen und den Aufstieg nach Dienstaltersstufen durch das System der Erfahrungsstufen zu ersetzen.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Das Saarland hat für seine Beamten abweichende Regelungen getroffen und erhöhte die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in drei Schritten: zum 01.08.2019 um 3,2 Prozent, zum 01.06.2020 um 3,2 Prozent und zum 01.04.2021 um 1,7 Prozent.

ie Anwärtergrundbeträge erhöhen sich in den Jahren 2019 und 2020 entsprechend dem Tarifergebnis jeweils zum 01.01. um 50,00 Euro. Darüber hat das Saarland einige weitere besoldungsrechtliche Verbesserungen beschlossen (u.a. 2-stufi ge Erhöhung der Zulage für Lehrkräfte des gehobenen Dienstes) sowie Aufhebung der Regelung zur
Absenkung der Eingangsbesoldung im gehobenen und höheren Dienst nach § 3b des Saarländischen Besoldungsgesetzes zum 01.04.2019.

Die aktuellen Tabellen zeigen wir auf dieser Seite.

Besoldungstabelle A – ab 01.12.2022
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.12.2022
(Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 141,54 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 396,40 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 und A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 4 und A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Be soldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zu sätzlich gewährt.

 

Besoldungstabelle B – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro) 


Red WiWe 2023  18042023 / RUS 20210419 / RUG 2020

 

Saarland:
Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 01. Dezember 2022 bzw. 01. April 2021

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