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Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Postnachfolgeunternehmen (PNU) sowie der Länder
Mit der Föderalismusreform I, die am 1. September 2006 durch die Änderung des Grundgesetzes in Kraft getreten ist, sind die gesetzgeberischen Zuständigkeiten von Bund und Ländern verändert worden. Seitdem können Bund und Länder die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten eigenständig gestalten.
Die Besoldung der
- Beamtinnen und Beamten des Bundes,
- Richterinnen und Richter des Bundes
- sowie der Soldatinnen und Soldaten (d. h. Berufssoldatinnen und -soldaten sowie Zeitsoldatinnen und -soldaten)
wird durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.
Für die Länder und Gemeinden gilt das bisherige Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung, die am 31.08.2006 galt, solange es nicht durch eigenes Landesrecht abgelöst wird. Inzwischen haben aber einige Länder ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen finden Sie auf dieser Website unter
Übersicht aller Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte
Beamtinnen und Beamte | Zeitpunkt | LINK |
Bund |
01. April 2022 01. April 2021 |
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Bahnbeamte bei der Deutsche Bahn AG |
01. April 2022 01. April 2021 |
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Postnachfolgeunternehmen (Post) |
01. April 2022 01. April 2021 |
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Postnachfolgeunternehmen (Telekom) |
01. April 2022 01. April 2021 |
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Länder
Die Länder haben schon seit 2006 eine eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung, Laufbahnrecht und Versorgung. Alle Länder haben daher inzwischen eigenständige Landesbesoldungsgesetze erlassen.
Die geltenden gesetzlichen Regelungen finden Sie auf dieser Website unter
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Übersicht aller Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter (aktuelle Fassungen)
Beamtinnen und Beamte | Zeitpunkt | LINK |
Baden-Württemberg | 01. Dezember 2022 01. Januar 2021 |
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Bayern | 01. Dezember 2022 01. Januar 2021 |
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Berlin | 01. Dezember 2022 01. Januar 2021 |
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Brandenburg | 01. Dezember 2022 01. Januar 2021 |
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Bremen | 01. Dezember 2022 01. Januar 2021 |
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Hamburg |
01. Dezember 2022 01. Januar 2021 |
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Hessen |
01. Dezember 2022 01. Januar 2021 |
>>>LINK |
Mecklenburg-Vorpommern |
01. Dezember 2022 01. Januar 2021 |
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Niedersachsen |
01. Dezember 2022 01. März 2021 |
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Nordrhein-Westfalen |
01. Dezember 2022 01. Januar 2021 |
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Rheinland-Pfalz |
01. Dezember 2022 01. Januar 2021 |
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Saarland |
01. Dezember 2022 01. April 2021 |
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Sachsen |
01. Dezember 2022 01. Januar 2021 |
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Sachsen-Anhalt |
01. Dezember 2022 01. Januar 2021 |
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Schleswig-Holstein |
01. Dezember 2022 01. Januar 2021 |
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Thüringen |
01. Dezember 2022 01. Januar 2021 |
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Red 20230605 / 20220610 / 20210419 / 20210321