Besoldungsrecht: Besoldungstabellen

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Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Postnachfolgeunternehmen (PNU) sowie der Länder

 

Mit der Föderalismusreform I, die am 1. September 2006 durch die Änderung des Grundgesetzes in Kraft getreten ist, sind die gesetzgeberischen Zuständigkeiten von Bund und Ländern verändert worden. Seitdem können Bund und Länder die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten eigenständig gestalten.

Die Besoldung der
- Beamtinnen und Beamten des Bundes,
- Richterinnen und Richter des Bundes
- sowie der Soldatinnen und Soldaten (d. h. Berufssoldatinnen und -soldaten sowie Zeitsoldatinnen und -soldaten)
wird durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.

Für die Länder und Gemeinden gilt das bisherige Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung, die am 31.08.2006 galt, solange es nicht durch eigenes Landesrecht abgelöst wird. Inzwischen haben aber einige Länder ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen finden Sie auf dieser Website unter 

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Übersicht aller Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 2022 und 2021.

Beamtinnen und Beamte  Zeitpunkt LINK
Bund    01. April 2021 >>>LINK
Bahnbeamte bei der Deutsche Bahn AG  01. April 2021 >>>LINK
Postnachfolgeunternehmen (Post) 01. April 2021 >>>LINK
Postnachfolgeunternehmen (Telekom) 01. April 2021 >>>LINK
Baden-Württemberg  01. Januar 2021 >>>LINK
Bayern  01. Januar 2021 >>>LINK 
Berlin 01. Januar 2021 >>>LINK
Brandenburg  01. Januar 2021 >>>LINK
Bremen  01. Januar 2021 >>>LINK
Hamburg  01. Januar 2021 >>>LINK
Hessen  01. Januar 2021 >>>LINK
Mecklenburg-Vorpommern  01. Januar 2021  >>>LINK
Niedersachsen  01. März 2021 >>>LINK
Nordrhein-Westfalen  01. Januar 2021  >>>LINK
Rheinland-Pfalz  01. Januar 2021  >>>LINK
Saarland  01. April 2021 >>>LINK
Sachsen  01. Januar 2021 >>>LINK
Sachsen-Anhalt  01. Januar 2021  >>>LINK
Schleswig-Holstein  01. Januar 2021 >>>LINK
Thüringen  01. Januar 2021 >>>LINK

Red UT 20210419 / 20210321

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