Besoldungsrecht: Besoldungstabellen Bahn ab 01.04.2022

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Für Bahnbeamte gelten die gleichen Besoldungstabellen wie für Beamte des Bundes...

Bund 

Die Tabellen für Bundesbeamte gelten auch für die Beamtinnen und Beamten der Bahn AG.

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte der Bahn AG.

 

Allgemeines zur Besoldung

Die Besoldung wird monatlich im Voraus gezahlt. Sie besteht in erster Linie aus dem Grundgehalt, das durch den Familienzuschlag sowie bei gegebenen Voraussetzungen durch Zulagen ergänzt wird. Es können auch Leistungsstufen, Leistungsprämien bzw. Leistungszulagen sowie arbeitsmarktbedingte Sonderzuschläge gezahlt werden. Bei Verwendung im Ausland gibt es spezifische Auslandsbezüge. Ferner erhalten die Besoldungsempfänger vermögenswirksame Leistungen.

Der Bund hat zum 01.07.2009 seine Besoldung grundlegend reformiert, beispielsweise mit einer komplett neu strukturierten Tabelle für die A-Besoldung. Einzelheiten zur Reform finden Sie auf den Seiten zum Dienstrechtsreformgesetz. Der Stufenaufstieg vollzieht sich in der A-Besoldung in einem 2-3-3-3-4-4-4-Jahresrhythmus.

Die Besoldungs- und Versorgungsanpassung beim Bund erfolgte durch die wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TVöD vom Frühjahr 2018. Das Gesetz hat die Dienst- und Versorgungsbezüge bis zum Jahr 2020 linear – in drei Schritten – angehoben (der dritte Schritt erhöhte die Besoldung zum 01.03.2020 um 1,06 Prozent).

Mit dem Tarifabschluss vom 25.10.2020 für den Bereich TVöD (Bund und Kommunen) wurden die politischen Voraussetzungen für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung der Bamten des Bundes geschaffen. Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis
- zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
- zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

Die aktuelle Tabelle ab 01.04.2021 sehen Sie auf dieser Seite.

Von der Erhöhung zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent sind Besoldungsempfängerinnen und -empfänger der Besoldungsgruppen B 11 und R 10 ausgenommen.

Für die Beamten der Postnachfolgeunternehmen (PNU) gibt es >>>eigene Besoldungstabellen

 

 

Für Bahnbeamte gelten die gleichen Besoldungstabellen wie für Beamte des Bundes...

Bund 

Die Tabellen für Bundesbeamte gelten auch für die Beamtinnen und Beamten der Bahn AG.

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte der Bahn AG.

 

Allgemeines zur Besoldung

Die Besoldung wird monatlich im Voraus gezahlt. Sie besteht in erster Linie aus dem Grundgehalt, das durch den Familienzuschlag sowie bei gegebenen Voraussetzungen durch Zulagen ergänzt wird. Es können auch Leistungsstufen, Leistungsprämien bzw. Leistungszulagen sowie arbeitsmarktbedingte Sonderzuschläge gezahlt werden. Bei Verwendung im Ausland gibt es spezifische Auslandsbezüge. Ferner erhalten die Besoldungsempfänger vermögenswirksame Leistungen.

Der Bund hat zum 01.07.2009 seine Besoldung grundlegend reformiert, beispielsweise mit einer komplett neu strukturierten Tabelle für die A-Besoldung. Einzelheiten zur Reform finden Sie auf den Seiten zum Dienstrechtsreformgesetz. Der Stufenaufstieg vollzieht sich in der A-Besoldung in einem 2-3-3-3-4-4-4-Jahresrhythmus.

Die Besoldungs- und Versorgungsanpassung beim Bund erfolgte durch die wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TVöD vom Frühjahr 2018. Das Gesetz hat die Dienst- und Versorgungsbezüge bis zum Jahr 2020 linear – in drei Schritten – angehoben (der dritte Schritt erhöhte die Besoldung zum 01.03.2020 um 1,06 Prozent).

Mit dem Tarifabschluss vom 25.10.2020 für den Bereich TVöD (Bund und Kommunen) wurden die politischen Voraussetzungen für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung der Bamten des Bundes geschaffen. Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis
- zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
- zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

Die aktuelle Tabelle ab 01.04.2021 sehen Sie auf dieser Seite.

Von der Erhöhung zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent sind Besoldungsempfängerinnen und -empfänger der Besoldungsgruppen B 11 und R 10 ausgenommen.

Für die Beamten der Postnachfolgeunternehmen (PNU) gibt es >>>eigene Besoldungstabellen

 

Besoldungstabellen für Bahnbeamte ab 01.04.2022 (die Tabellenwerte der Bahnbeamte sind identisch mit denen von Bundesbeamten)

Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
 A .3  2370,74  2424,23  2477,74  2520,81  2563,87  2606,95  2650,03  2693,09
 A .4  2420,35  2484,28  2548,22  2599,12  2650,03  2700,93  2751,81  2798,82
 A .5  2438,59  2518,20  2582,14  2644,81  2707,47  2771,42  2834,04  2895,40
 A .6  2490,79  2583,48  2677,42  2749,20  2823,61  2895,40  2974,99  3044,17
 A .7  2614,79  2697,03  2805,37  2916,26  3024,59  3134,23  3216,46  3298,67
 A .8  2766,18  2865,38  3005,00  3145,99  3286,92  3384,81  3483,99  3581,88
 A .9  2985,43  3083,32  3237,34  3393,94  3547,92  3652,61  3761,51  3867,71
 A 10  3195,55  3329,98  3524,46  3719,80  3918,78  4057,26  4195,70  4334,22
 A 11  3652,61  3858,28  4062,62  4268,31  4409,46  4550,62  4691,78  4832,97
 A 12  3916,11  4159,44  4404,10  4647,41  4816,81  4983,50  5151,55  5322,29
 A 13  4592,31  4820,84  5048,02  5276,57  5433,86  5592,51  5749,77  5904,36
 A 14  4722,70  5017,10  5312,87  5607,27  5810,26  6014,63  6217,60  6421,96
 A 15  5772,62  6038,82  6241,80  6444,82  6647,81  6849,46  7051,12  7251,40
 A 16  6368,18  6677,40  6911,29  7145,22  7377,79  7613,07  7846,97 8078,22

 

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10

Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 17,79 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 7,76 Euro.

 

Familienzuschlag
Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1)
Gültig ab 1. April 2021 (Monatsbetrag in Euro)

Stufe 1
(§ 40 Absatz 1)
Stufe 2
(§ 40 Absatz 2)
153,88 Euro 285,40 Euro

 

Der Familienzuschlag erhöht sich
– für das zweite zu berücksichtigende Kind um 129,19 Euro,
– für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 402,51 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des ein-fachen Dienstes
Für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen Dienstes erhöht sich der Familienzuschlag wie folgt:
1. für das erste zu berücksichtigende Kind für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen Dienstes um 5,37 Euro,
2. für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
– in der Besoldungsgruppe A 3 und für Anwärter des einfachen Dienstes um 26,84 Euro,
– in der Besoldungsgruppe A 4 um 21,47 Euro,
– in der Besoldungsgruppe A 5 um 16,10 Euro.
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besol-dungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Absatz 2 Satz 1
– Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 127,33 Euro
– Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 135,16 Euro

 

Besoldungstabelle B

Gültig ab 1. April 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
B 1 7 251,40
B 2 8 423,70
B 3 8 919,75
B 4 9 438,66
B 5 10 034,23
B 6 10 600,22
B 7 11 146,01
B 8 11 717,33
B 9 12 425,82
B 10 14 626,52
B 11 15 074,80

 

Weitere Tabellenwerte - z.B. C und W, R sowie Anwärtergrundbetrag gibt es bei den Beamten der Bahn AG seit der Privatisierung nicht mehr.


 

Ad hier die Werte der Vorjahre

 

Besoldungstabellen für Bundesbeamte ab 01.04.2021

Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
 A .3  2328,82  2381,37  2433,93  2476,24  2518,54  2560,85  2603,17  2645,47
 A .4  2377,55  2440,35  2503,16  2553,16  2603,17  2653,17  2703,15  2749,33
 A .5  2395,47  2473,67  2536,48  2598,05  2659,05  2722,42  2783,93  2844,20
 A .6  2446,75  2537,80  2630,08  2700,59  2773,68  2844,20  2922,39  2990,34
 A .7  2568,56  2649,34  2755,77  2864,70  2971,11  3078,81  3159,59  3240,34
 A .8  2717,27  2814,72  2951,87  3090,36  3228,80  3324,96  3422,39  3518,55
 A .9  2932,64  3028,80  3180,10  3333,93  3485,19  3588,03  3695,00  3799,32
 A 10  3139,05  3271,10  3462,14  3654,03  3849,49  3985,52  4121,51  4257,58
 A 11  3588,03  3790,06  3990,79  4192,84  4331,49  4470,16  4608,82  4747,51
 A 12  3846,87  4085,89  4326,23  4565,24  4731,64  4895,38  5060,46  5228,18
 A 13  4511,11  4735,60  4958,76  5183,27  5337,78  5493,62  5648,10  5799,96
 A 14  4639,19  4928,39  5218,93  5508,12  5707,52  5908,28  6107,66  6308,41
 A 15  5670,55  5932,04  6131,43  6330,86  6530,27  6728,35  6926,44  7123,18
 A 16  6255,58  6559,33  6789,09  7018,88  7247,34  7478,46  7708,22  7935,38

 

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10

Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 17,79 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 7,76 Euro.

 

Familienzuschlag
Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1)
Gültig ab 1. April 2021 (Monatsbetrag in Euro)

Stufe 1
(§ 40 Absatz 1)
Stufe 2
(§ 40 Absatz 2)
151,16 Euro 280,35 Euro

 

Der Familienzuschlag erhöht sich
– für das zweite zu berücksichtigende Kind um 129,19 Euro,
– für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 402,51 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des ein-fachen Dienstes
Für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen Dienstes erhöht sich der Familienzuschlag wie folgt:
1. für das erste zu berücksichtigende Kind für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen Dienstes um 5,37 Euro,
2. für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
– in der Besoldungsgruppe A 3 und für Anwärter des einfachen Dienstes um 26,84 Euro,
– in der Besoldungsgruppe A 4 um 21,47 Euro,
– in der Besoldungsgruppe A 5 um 16,10 Euro.
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besol-dungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Absatz 2 Satz 1
– Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 127,33 Euro
– Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 135,16 Euro

 

Besoldungstabelle B

Gültig ab 1. April 2021 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
B 1 7 123,18
B 2 8 274,75
B 3 8 762,03
B 4 9 271,77
B 5 9 856,81
B 6 10 412,79
B 7 10 948,93
B 8 11 510,15
B 9 12 206,11
B 10 14 367,90
B 11 14 808,25

.

Besoldungstabelle W

Gültig ab 1. April 2021 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe     Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
W 1     4 957,46
  Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
W 2 6 158,91 6 521,21 6 883,50
W 3 6 883,50 7 366,55 7 849,61

,

 

Besoldungstabelle C

Gültig ab 1. April 2021 (Monatsbetrag in Euro)

 

Tabelle folgt

 

Besoldungstabelle R

Gültig ab 1. April 2021 (Monatsbetrag in Euro)

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
   R 2 5 481,70 5 763,02 6 042,99 6 425,95 6 811,53 7 195,84 7 581,46 7 967,07
R 3 8 762,03
R 5 9 856,81
R 6 10 412,79
R 7 10 948,93
R 8 11 510,15
R 9 12 206,11
R 10 14 808,25

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 1. April 2021 (Monatsbetrag in Euro)

Laufbahnen Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
 des einfachen Dienstes 1 210,76
 des mittleren Dienstes 1 284,22
 des gehobenen Dienstes 1 530,00
 des höheren Dienstes 2 345,33

.

 


Link-TIPP zur Besoldung: www.besoldung-online.de 


Red UT 20210329. .

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