Hamburg: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 01. Dezember 2022 sowie Vorjahre

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Hamburg

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

 

Hamburg – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlage ist eine Neuregelung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (HambBesG), welches unter anderem die Gewährung des Grundgehalts neu regelt. Das Grundgehalt steigt nunmehr in nur 7 Stufen, Aufstieg in den Stufen erfolgt nach dienstlicher Erfahrung und unabhängig vom Lebens- oder Dienstalter. Der Einstieg erfolgt grundsätzlich in der ersten Stufe (unabhängig vom Alter, 28 Jahre Durchlauf).

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Hamburg hat die Bezüge 2022 wie folgt angepasst: per Gesetz wurde die Besoldung der Beamten, Richter und VersE ab 1. Dezember 2022 um 2,8 v. H. erhöht. Die Anwärtergrundbeträge wurden monatlich um 50 Euro erhöht. Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.Mehr Informationen unter www.besoldung-hamburg.de

Die aktuellen Tabellen haben wir auf dieser Seite dokumentiert.

Mehr Informationen unter www.besoldung-hamburg.de

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8        
A 4 2.516,92 2.576,47  2.635,94 2.695,58   2.748,62 2.781,49  2.804,45   2.808,06        
A 5 2.546,07 2.609,49  2.672,58  2.736,08   2.799,22 2.862,53 2.887,79   2.899,05        
A 6 2.585,38 2.661,33 2.736,08 2.804,45  2.872,68 2.941,11  3.009,44  3.037,15         
A 7 2.684,08 2.770,01 2.856,31  2.942,14  3.028,39  3.114,53  3.195,29  3.253,85         
A 8 2.829,73  2.932,28 3.034,61  3.138,30  3.242,15  3.338,32 3.434,65  3.520,45         
A 9 2.949,35  3.056,88 3.164,44  3.274,71  3.384,79  3.492,41 3.599,86 3.690,52       
A 10 3.153,04  3.298,75 3.444,10 3.591,13  3.722,30 3.862,32  4.004,99  4.116,24         
A 11 3.583,36 3.710,68 3.853,05 3.998,34  4.143,64  4.288,92  4.434,21  4.580,37         
A 12 4.007,62 4.156,84   4.306,11 4.455,34  4.604,61  4.753,87  4.903,11  5.044,52         
A 13  4.481,74  4.641,59   4.801,43 4.961,23  5.121,05  5.280,88  5.440,69  5.596,71         
A 14 4.712,91  4.928,21   5.143,51 5.358,81  5.574,09  5.789,40   6.004,69 6.187,25         
A 15 5.739,21 5.930,74   6.122,26  6.301,89  6.481,51  6.661,14   6.840,78 6.974,39           
A 16 6.321,70 6.544,92  6.768,13  6.978,16  7.188,16 7.398,16  7.608,19  7.759,11       
Rhytmus 3 Jahre 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 4 Jahre 6 Jahre 6 Jahre        

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro) 

  Stufe 1
(§ 45 Absatz 1)
Stufe 2
(§ 45 Absatz 2)

alle Besoldungsgruppen 

 

145,96 

 

270,77

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag 

für das zweite zu berücksichtigende Kind um     124,81
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um     385,69

 

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 3 bis A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu
berücksichtigende Kind
in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je                                5,11

ab Stufe 3 (§ 45 Absatz 2) für jedes weitere zu
berücksichtigende Kind                                                               
in Besoldungsgruppe A 3 um je                                                    25,56
in Besoldungsgruppe A 3 um je                                                    25,56
und in Besoldungsgruppe A 5 um je                                             15,34

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10  B 11 
  6.867,25   7.979,93 8.450,98 8.944,30 9.510,36 10.044,86 10.564,81 11.106,76 11.779,60 13.869,11 14.407,66

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.893,45 4.024,47 4.155,49 4.286,49 4.417,56 4.548,55 4.679,55 4.810,60
 C 2  3.901,61 4.110,41 4.319,23 4.528,04 4.736,87 4.945,68 5.154,46 5.363,26
 C 3  4.280,00 4.516,39 4.752,83 4.989,27 5.225,71 5.462,13 5.698,55 5.934,98
 C 4  5.393,05 5.630,68 5.868,37 6.106,04 6.343,72 6.581,41 6.819,05 7.056,72
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.941,62 5.072,64 5.203,64 5.334,65 5.465,71 5.596,71  
 C 2  5.572,07 5.780,87 5.989,64 6.198,46 6.407,27 6.616,07 6.824,84
 C 3  6.171,38 6.407,82 6.644,25 6.880,70 7.117,10 7.353,51 7.589,97
 C 4 7.294,37 7.532,03 7.769,72 8.007,37 8.245,03 8.482,69 8.720,36

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 4.882,41
 W 2 5.554,37
 W 3 6.709,96

 

 

Dem Grunde nach geregelt in           Betrag

§ 33
(Grundleistungsbezüge)

Grundleistungsbezüge betragen für Professorinnen und Professoren
der Besoldungsgruppen W2 und W3




747,52 
monatlich

 § 38
(Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezüge)

Der Gesamtbetrag der nach § 38 Absatz 2 Satz 4 für ruhegehaltfähig

erklärten Leistungsbezüge beträgt höchstens

 

 

14.294,52
jährlich

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8      
R1 4.858,20 5.187,08 5.515,98 5.844,88 6.173,77 6.502,62 6.831,53 7.152,76      
R2 5.497,48   5.826,40 6.155,27 6.484,17 6.813,05 7.141,94 7.470,84 7.791,58      
R3 8.558,14                                                                                         
R4 9.051,48
R5 9.617,53
R6 10.152,02
R7 10.672,00
R8 11.213,92
R9 11.886,78
R10 14.571,96

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 


 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt

Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                             A 4  1.199,10
A 5 bis A 8  1.318,18
 A 9 bis A 11  1.371,40
A 12  1.509,25

A 13

 1.575,04

 


 

 

Besoldung in Hamburg

Mehr Informationen zur Besoldung in Hamburg finden Sie unter www.besoldung-hamburg.de

 

 


 

 

Ab hier Besoldungstabellen der Vorjahre...

 

Hamburg - Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlage ist eine Neuregelung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (Hamb-BesG). Hamburg hat ein Besoldungsgesetz verabschiedet und das Grundgehalt neu geregelt (nur 7 Stufen, Aufstieg in den Stufen erfolgt nach dienstlicher Erfahrung und unabhängig vom Lebens- oder Dienstalter). Der Einstieg erfolgt grundsätzlich in der ersten Stufe (unabhängig vom Alter, 28 Jahre Durchlauf).

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 29.11.2021) auf Landesbeamte

Im Anschluss an den Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen) hat die Frei- und Hansestadt Hamburg, das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich für seine Beamten übertragen. Übernommen wurde das Ergebnis für alle Beamtinnen und Beamten, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von Hamburg.

Der am 29.11.2021 erzielte Tarifabschluss der Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beinhaltet eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro für alle Beschäftigten bzw. 650 Euro für Auszubildende, die bis März 2022 ausgezahlt werden musste.

Die Tarifvertragsparteien für den öffentlichen Dienst der Länder haben sich am 29. November 2021 unter anderem auf folgende Entgeltsteigerungen geeinigt:
- Anhebung der Tabellenentgelte zum 1. Dezember 2022 um 2,8 %;
- Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro (im Pflegebereich um 70 Euro).
- Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate.

Dementsprechend sieht der Gesetzentwurf eine Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge zum 1. Dezember 2022 um 2,8 % vor, die Anwärtergrundbeträge werden um 50 Euro erhöht.

 

 

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021

(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 


Red 20221201 / 20210329

 

Hamburg:

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 01. Dezember 2022

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