Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Taschenbücher zum Komplettpreis von 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern sowie Beamtenversogungsrecht in Bund und Ländern). Alle drei Bücher erläutert komplizierte Sachverhalte verständlich und mit Praxis-Beispielen >>> hier anfordern
Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Personalvertretungsgesetz - PersVG -)
zuletzt geändert am 22.05.2018
zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes
Übersicht
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 2 Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen, Berufsverbände
Abschnitt II
Personalrat
Unterabschnitt 1: Wahl und Zusammensetzung
§ 10 Bildung von Personalräten
§ 13 Anzahl der Mitglieder des Personalrats
Unterabschnitt 2: Amtszeit
§ 20 Neuwahl aus besonderen Gründen
§ 22 Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft
Unterabschnitt 3: Geschäftsführung
§ 25 Einberufung und Leitung von Sitzungen
§ 26 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
§ 27 Beschlußfassung und Beschlußfähigkeit
§ 29 Aussetzung von Beschlüssen
§ 30 Teilnahme von Mitgliedern der Stufenvertretungen und Beauftragten der Gewerkschaften
§ 31 Teilnahme weiterer Personen
Unterabschnitt 4: Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
§ 39 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 40 Kündigung, Versetzung und Abordnung
Abschnitt III
Personalversammlung
§ 42 Einberufung, Tätigkeitsbericht
§ 45 Teilnahme weiterer Personen
Abschnitt IV
Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
§ 48 Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
Abschnitt V
Jugend- und Ausbildungsvertretung
§ 50 Wahlrecht und Wählbarkeit
§ 51 Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung
§ 52 Wahlverfahren, Amtszeit, Vorsitzender
§ 55 Jugend- und Ausbildungsstufenvertretungen
Abschnitt VI
Vertretung der nichtständigen Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals
§ 56 Nichtständige Beschäftigte
Abschnitt VII
Beteiligung des Personalrats
Unterabschnitt 1: Allgemeines
§ 58 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
§ 60 Unterrichtung des Personalrats
§ 61 Allgemeine Aufgaben des Personalrats
Unterabschnitt 2
Beteiligungsverfahren, Initiativrecht, Dienstvereinbarungen
§ 62 Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren
§ 63 Bildung der Einigungsstelle, Kosten
§ 64 Verhandlung und Beschlußfasssung der Einigungsstelle
§ 65 Initiativrecht des Personalrats
§ 67 Durchführung von Entscheidungen
Unterabschnitt 3
Umfang der Beteiligung des Personalrats
§ 68 Beteiligung in Personalangelegenheiten
§ 69 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 70 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten
§ 71 Vorrang der Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
§ 72 Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Unterabschnitt 4
Zuständigkeiten der Personalvertretungen
§ 73 Personalräte und Stufenvertretungen
§ 75 Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
Abschnitt VIII
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
Unterabschnitt 1
Besondere Vorschriften für Hochschulen
Unterabschnitt 2
Schule, Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung und Lehrerprüfungsamt
§ 77 Bildung von Personalräten an den Schulen
§ 78 Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung und Lehrerprüfungsamt
§ 79 Stufenvertretungen im Bereich der Kultusministerin
Unterabschnitt 3
Andere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlußsachen
§ 82 Gemeinden, Ämter, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften, Verwaltungsämter und Zweckverbände
§ 84 Behandlung von Verschlußsachen
Abschnitt IX
Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
§ 85 Schwerbehindertenvertretung
§ 86 Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
Abschnitt X
Gerichtliche Entscheidungen
§ 87 Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
§ 88 Fachkammern und Fachsenate bei den Verwaltungsgerichten
Abschnitt XI
Schlußvorschriften
§ 89 Unzulässigkeit von abweichenden Vereinbarungen
§ 91 Richter und Staatsanwälte
§ 92 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
UT 20220508 / 20181111