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eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt. Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L - sowie den Auszubildendenvergütungen, Praktikantenentgelten und Bezüge für Studierende von Bund, Länder und Kommunen. >>>Hier zur Bestellung des eBooks Tarifrecht
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Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern
§ 51 Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung
(1) Die Jugend- und Ausbildungsvertretung besteht in Dienststellen mit in der Regel
5 bis 20 jugendlichen Beschäftigten aus einem Jugend- und Ausbildungsvertreter,
21 bis 50 jugendlichen Beschäftigten aus drei Jugend- und Ausbildungsvertretern,
51 bis 200 jugendlichen Beschäftigten aus fünf Jugend- und Ausbildungsvertretern,
mehr als 200 jugendlichen Beschäftigten aus sieben Jugend- und Ausbildungsvertretern.
(2) Die Jugend- und Ausbildungsvertretung soll sich aus Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten der der Dienststelle angehörenden jugendlichen Beschäftigten zusammensetzen.
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