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Hessisches Landespersonalvertretungsgesetz (HPVG)
Stand: 27.05.2013
zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes
Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)
vom 24.03.1988, zuletzt geändert durch Artikel 5 und 5a des Gesetzes vom 15.11.2021
(GVBl. S. 718, 727, ber. S. 867)
Inhaltsverzeichnis
ERSTER TEIL
Personalvertretungen
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 2 Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
Zweiter Abschnitt
Der Personalrat
Erster Titel
Wahl und Zusammensetzung
§ 11 Wählbarkeit in besonderem Fall
§ 12 Bildung von Personalräten, Zahl der Personalratsmitglieder
§ 13 Sitzverteilung auf die Geschlechter und die Gruppen
§ 14 Abweichende Verteilung auf die Gruppen
§ 17 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat
§ 18 Wahl des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung
§ 19 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Dienststellenleiter
§ 21 Schutz der Wahl, Kostenregelung
Zweiter Titel
Amtszeit
§ 24 Neuwahl vor Ende der Amtszeit
§ 26 Erlöschen der Mitgliedschaft
Dritter Titel
Geschäftsführung
§ 29 Wahl von Vorsitzenden und Stellvertretern
§ 32 Durchführung der Sitzungen
§ 33 Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften
§ 34 Beschlussfassung, Beschlussfähigkeit
§ 35 Gemeinsame Beschlüsse, Gruppenbeschlüsse
§ 36 Aussetzung von Beschlüssen
§ 37 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung und des Vertrauensmanns der Zivildienstleistenden
§ 38 Verhandlungsniederschrift
Dritter Abschnitt
Die Personalversammlung
§ 44 Zusammensetzung und Leitung
§ 45 Ordentliche und außerordentliche Personalversammlungen
§ 48 Teilnahmerecht von Gewerkschaftsbeauftragten
§ 49 Teilnahme des Dienststellenleiters
Vierter Abschnitt
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
§ 50 Bezirkspersonalräte, Hauptpersonalräte
§ 51 Amtszeit und Geschäftsführung der Stufenvertretungen
§ 53 Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung des Gesamtpersonalrats
Fünfter Abschnitt
Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 54 Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 55 Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 56 Geschäftsführung und Schutz
§ 57 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 58 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen, Gesamtjugend- und -auszubildendenvertretung
Sechster Abschnitt
Beteiligung des Personalrats
Erster Titel
Allgemeines
§ 60 Zusammenarbeit von Dienststellen und Personalrat
§ 61 Gleichbehandlungsgrundsatz
§ 62 Allgemeine Aufgaben des Personalrats
§ 64 Behinderungs- und Benachteiligungsverbot
§ 67 Anwendung von Dienstunfallregelungen
Zweiter Titel
Formen und Durchführung der Beteiligung
§ 69 Verfahren bei Mitbestimmung
§ 70 Verfahren bei Nichteinigung, Stufenverfahren
Dritter Titel
Beteiligung in sozialen Angelegenheiten
§ 74 Fälle der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 75 Information über soziale Zuwendungen, Ersatzansprüche gegen Beschäftigte
Vierter Titel
Beteiligung in Personalangelegenheiten
§ 77 Fälle der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten
§ 78 Fälle der Mitwirkung in Personalangelegenheiten
§ 79 Ausnahmen von der Beteiligung
§ 80 Richter und Staatsanwälte
Fünfter Titel
Beteiligung in organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
§ 81 Gegenstände der Beteiligung in Organisationsangelegenheiten
§ 81a - Personalvermittlungsstelle
§ 82 Vertreter der Beschäftigten in Verwaltungsräten
Sechster Titel
Zusammenarbeit mit Personalrat, Stufenvertretung und Gesamtpersonalrat
§ 83 Verfahren und Zuständigkeit
ZWEITER TEIL
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes und für den Hessischen Rundfunk
§ 84 Geltung für Sonderbereiche der Verwaltung
(Erster Abschnitt)
Zweiter Abschnitt
Polizei, Berufsfeuerwehr
§ 86 Personalräte bei kommunalen Berufsfeuerwehren und Polizeidienststellen
Dritter Abschnitt
Landesbetrieb Hessen-Forst
§ 90 Landesbetrieb Hessen-Forst
Vierter Abschnitt
Schulwesen
§ 91 Personalräte der Lehrer; Gesamtpersonalräte an Schulämtern
§ 92 Stufenvertretungen der Lehrer, Privatschulen
§ 93 Personalratssitzungen und Personalversammlungen
§ 96 Mitwirkung der Lehrerkollegien
Fünfter Abschnitt
Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen
§ 97 Professoren, Hochschuldozenten, wissenschaftliche Mitglieder
§ 98 Beschäftigte des Universitätsklinikums
§ 99 Technische Betriebseinheiten
§ 100 Ausnahmen von der Beteiligung
§ 101 Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung; Städelschule
§ 102 Verwaltungsfachhochschulen
§ 104 Künstlerisch Beschäftigte
Sechster Abschnitt
Besondere Vorschriften für das Landesamt für Verfassungsschutz
§ 105 Ausnahmen von der Beteiligung
Siebenter Abschnitt
Hessischer Rundfunk
§ 106 Beschäftigte, Zuständigkeiten, Dienststellen
Achter Abschnitt
Rechtsreferendare, Fachlehreranwärter, Lehramts- und Studienreferendare
Erster Titel
Rechtsreferendare
§ 107 Interessenvertretung der Rechtsreferendare
Zweiter Titel
Fachlehreranwärter, Lehramts- und Studienreferendare
§ 108 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Neunter Abschnitt
Justizvollzug
§ 109 HPVG – Hauptpersonalrat Justizvollzug
Zehnter Abschnitt
Deutsche Rentenversicherung Hessen
§ 110 - Mitglied in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung
DRITTER TEIL
Gerichtliche Entscheidungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen, Übergangs- und Schlußvorschriften
Erster Abschnitt
Gerichtliche Entscheidungen
§ 111 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
Zweiter Abschnitt
Tarifverträge und Dienstvereinbarungen
§ 113 Vorrang des Personalvertretungsgesetzes; Dienstvereinbarungen
Dritter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 114 Außer-Kraft-Treten von Dienstvereinbarungen
§ 117 Verweisungen auf Rechte von Betriebsräten
§ 118 Aufhebung entgegenstehender Vorschriften
§ 120 - Fortführung von Verfahren
Red 20220315