Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Taschenbücher zum Komplettpreis von 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern sowie Beamtenversogungsrecht in Bund und Ländern). Alle drei Bücher erläutert komplizierte Sachverhalte verständlich und mit Praxis-Beispielen >>> hier anfordern
Zur Übersicht des Hessischen Personalvertretungsgesetzes
§ 81a Personalvermittlungsstelle
(1) Der nach § 83 zuständige Personalrat hat, soweit nicht eine Regelung durch Gesetz oder Tarifvertrag erfolgt, an einem Konzept zu einer nach Art. 1 § 1 des Zukunftssicherungsgesetzes einzurichtenden Personalvermittlungsstelle (PVS) mitzuwirken. Soweit das Konzept zur Einrichtung der Personalvermittlungsstelle Regelungen im Sinne des § 74 Abs. 1 Nr. 15 und § 77 Abs. 2 enthält, tritt ein gleichzeitig vorliegendes Mitbestimmungsrecht zurück.
(2) Von der Mitbestimmung ausgenommen sind Umsetzung, Zuweisungen entsprechend § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes sowie Abordnungen und Versetzungen im Bereich der Landesverwaltung, die aufgrund des Art. 1 des Zukunftssicherungsgesetzes oder des in Abs. 1 genannten Konzeptes erfolgen.