Landespersonalvertretungsgsetz für das Land Brandenburg

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Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (Landespersonalvertretungsgesetz- PersVG)

Stand: 25.01.2016

>>>Hier zur aktuellen Fassung des Landespersonalvertretungsgesetzes von Brandenburg

Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Bildung von Personalräten
§ 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
§ 3 Stellung der Gewerkschaften und der Vereinigungen der Arbeitgeber
§ 4 Beschäftigte
§ 5 Gruppen
§ 6 Dienststellen
§ 7 Vertretung der Dienststelle
§ 8 Schutzbestimmungen
§ 9 Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
§ 10 Schweigepflicht
§ 11 Unfallfürsorge

Zweiter Abschnitt
Wahl und Zusammensetzung des Personalrates

§ 12 Wahl von Personalräten
§ 13 Wahlrecht
§ 14 Wählbarkeit
§ 15 Sondervorschrift für die Wählbarkeit
§ 16 Anzahl der Mitglieder des Personalrates
§ 17 Vertretung der Gruppen
§ 18 Abweichende Sitzverteilung und Wahl gruppenfremder Beschäftigter
§ 19 Wahlverfahren
§ 20 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 21 Bestellung des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung
§ 22 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Dienststellenleiter
§ 23 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 24 Wahlschutz und Wahlkosten
§ 25 Wahlanfechtung

Dritter Abschnitt
Amtszeit des Personalrates

§ 26 Regelmäßige Amtszeit
§ 27 Wahlen
§ 28 Ausschluss und Auflösung
§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 30 Ruhen der Mitgliedschaft
§ 31 Ersatzmitglieder
§ 32 Neuwahl bei Umorganisation von Dienststellen und Körperschaften

Vierter Abschnitt
Geschäftsführung des Personalrates

§ 33 Vorstand und Geschäftsführung
§ 34 Einberufung und Leitung von Sitzungen
§ 35 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
§ 36 Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten
§ 37 Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit
§ 38 Beratung und Abstimmung
§ 39 Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates und der Gruppenvertretungen
§ 40 Teilnahme weiterer Personen
§ 41 Sitzungsniederschrift
§ 42 Geschäftsordnung
§ 43 Sprechstunden und Betreuung
§ 44 Kosten

Fünfter Abschnitt
Rechtsstellung der Mitglieder des Personalrates

§ 45 Ehrenamtliche Tätigkeit und Freistellung
§ 46 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 47 Schutzvorschriften

Sechster Abschnitt
Personalversammlung

§ 48 Zusammensetzung und Durchführung der Personalversammlung
§ 49 Einberufung, Tätigkeitsbericht
§ 50 Zeitpunkt
§ 51 Aufgaben der Personalversammlung
§ 52 Teilnahme weiterer Personen
Siebenter Abschnitt
Stufenvertretung und Gesamtpersonalrat

§ 53 Stufenvertretungen
§ 54 Wahl und Geschäftsführung der Stufenvertretungen
§ 55 Gesamtpersonalrat
§ 56 Wahl und Geschäftsführung des Gesamtpersonalrates

Achter Abschnitt
Grundsätze und Ziele der Zusammenarbeit

§ 57 Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
§ 58 Ziele der Zusammenarbeit
§ 59 Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Neunter Abschnitt
Beteiligung der Personalvertretung

§ 60 Unterrichtung des Personalrates
§ 61 Mitbestimmungsverfahren
§ 62 Umfang der Mitbestimmung
§ 63 Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
§ 64 Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten
§ 65 Mitbestimmung bei organisatorischen Angelegenheiten
§ 66 Mitbestimmung bei sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten
§ 67 Mitwirkungsverfahren
§ 68 Fälle der Mitwirkung
§ 69 Initiativrecht
§ 70 Dienstvereinbarungen
§ 71 Bildung der Einigungsstelle, Kosten
§ 72 Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle
§ 73 Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle
§ 74 Durchführung von Entscheidungen
§ 75 Beteiligung der Stufenvertretung
§ 76 Beteiligung des Gesamtpersonalrates

Zehnter Abschnitt
Jugend- und Auszubildendenvertretungen

§ 77 Errichtung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 78 Wahlrecht und Wählbarkeit
§ 79 Zahl der Mitglieder
§ 80 Wahlverfahren und Amtszeit
§ 81 Befugnisse und Tätigkeit
§ 82 Jugendversammlung
§ 83 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
§ 84 Referendarrat
§ 85 Zahl der Mitglieder des Referendarrates
§ 86 Wahlverfahren und Amtszeit des Referendarrates
§ 87 Personalrat für Lehrkräfte in der Ausbildung
§ 88 Zahl der Mitglieder der Personalräte für Lehrkräfte in der Ausbildung
§ 89 Wahlverfahren und Amtszeit des Personalrates für Lehrkräfte in der Ausbildung

Elfter Abschnitt
Sonderregelungen für einzelne Verwaltungszweige

§ 90 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen und Kultureinrichtungen
§ 91 Schulen und Schulämter
§ 92 Gemeinden, Ämter, Kreise und Zweckverbände

Zwölfter Abschnitt
Einzelvorschriften

§ 93 Behandlung von Verschlusssachen
§ 94 Datenschutz
§ 95 Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
§ 96 Fachkammern und Fachsenate
§ 97 Vorrang des Gesetzes
§ 98 Wahlordnung

Dreizehnter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 99 (weggefallen)
§ 100 (weggefallen)
§ 101 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 


 

 

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