Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landespersonalvertretungsgsetz für das Land Brandenburg: § 41 Sitzungsniederschrift

Faire Kreditchancen f?r alle

eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt

Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt. Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L - sowie den Auszubildendenvergütungen, Praktikantenentgelten und Bezüge für Studierende von Bund, Länder und Kommunen. 

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Zur Übersicht des Personalvertretungsgesetzes von Brandenburg

 

§ 41 Sitzungsniederschrift

(1) Über jede Sitzung des Personalrates ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss mindestens Angaben enthalten über

1. Ort und Tag der Sitzung,

2. den behandelten Gegenstand und die gestellten Anträge und

3. den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind.
Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich alle teilnehmenden Personen eigenhändig einzutragen haben. Die Niederschrift ist von dem den Vorsitz führenden Mitglied und einem weiteren Mitglied des Personalrates zu unterzeichnen.

(2) Haben die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Schwerbehindertenvertretung, der Vertrauensmann der Zivildienstleistenden, die Dienststellenleitung oder Beauftragte der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften oder Beauftragte der Arbeitgebervereinigungen ganz oder teilweise an der Sitzung teilgenommen, ist ihnen der diesbezügliche Teil der Niederschrift in Abschrift zuzuleiten.

(3) Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie werden der Niederschrift beigefügt.

(4) Beschäftigten ist bei sie betreffenden personellen Maßnahmen auf Antrag der entsprechende Beschluss des Personalrates mitzuteilen.


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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Themen Rund um Personalräte. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


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