Besoldungsrecht: Gewerkschaften

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Spitzenorganisationen der Gewerkschaften

Gewerkschaften haben gemäß § 118 Bundesbeamtengesetz (BBG) bei der Vorbereitung allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen (Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, beispielsweise Durchführungshinweise) ein sogenanntes Beteiligungsrecht. 

Spitzenorganisationen sind der

- Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)

- und dbb beamtenbund und tarifunion (dbb).


 

 

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