Besoldungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein

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Besoldungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesbesoldungsgesetz - LBesG)

 

>>>Hier geht es zur aktuellen Fassung des "Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG)"

 

Inhaltsverzeichnis:

Abschnitt I - Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 1 a Überleitung besoldungsrechtlicher Bestimmungen

§ 2 Landesbesoldungsordnungen

§ 3 Anrechnungsbetrag für Beamtinnen und Beamte in Gemeinschaftsunterkünften 

§ 4 Aufwandsentschädigungen

§ 5 Sonstige Geldzuwendungen

§ 6 Anrechnung von Sachbezügen

§ 7 Einweisung in eine Planstelle, Ausweisung von Planstellen

§ 8 Verwendung der Amtsbezeichnungen ,,Direktorin, Direktor, Professorin und Professor"

§ 9 Besondere Vorschriften für den Bereich der Sozialversicherung

§ 10 Zuständigkeitsregelungen

Abschnitt II - Bestimmungen für Beamtinnen und Beamte der Bundesbesoldungsordnung W

§ 11 Ämter der Bundesbesoldungsordnung W

§ 12 Grundsätze zur Gewährung von Leistungsbezügen

§ 13 Grundsätze zum Besoldungsdurchschnitt

§ 14 Forschungs- und Lehrzulagen

§ 15 Verordnungsermächtigungen

Abschnitt III - Besoldungs- und Versorgungsanpassung

§ 16 Einmalzahlung 2009

§ 17 Anpassung der Besoldung

§ 18 Bekanntmachungsermächtigung

Abschnitt IV - Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 19

Anlage


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UT 20201110

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