Besoldungsgesetz des Landes Sachsen

 

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Sächsisches Besoldungsgesetz

Stand: 01.04.2011

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1  Geltungsbereich

§ 2  Sächsische Besoldungsordnungen

§ 3  Festlegung besonderer Eingangsämter

§ 4  Einrichtung und Bewirtschaftung von Planstellen und anderen Stellen

§ 5  (aufgehoben)

§ 6  Aufwandsentschädigungen

§ 7  Zuwendungen aus Gründen der Fürsorge

§ 8  Anrechnung von Sachbezügen

§ 9  Zuständigkeit für die Rückforderung von Bezügen

§ 10  Dienstpostenbewertung

§ 11  Zusätze zu Grundamtsbezeichnungen

Abschnitt 2
Bestimmungen für Beamte der Besoldungsordnung W gemäß Anlage II des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 12  Ämter der Besoldungsordnung W

§ 13  Grundsätze für die Gewährung von Leistungsbezügen

§ 14  Bestimmung des Besoldungsdurchschnitts

§ 15  Forschungs- und Lehrzulage

§ 16  Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3 Überleitung von Bundesrecht

§ 17 Überleitung des Bundesbesoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 17a Hauptberuflichkeit

§ 17b Ruhegehaltfähige Dienstbezüge

Abschnitt 4 Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2011/2012

§ 18 Einmalzahlung im Jahr 2011

§ 19 Gewährung der Einmalzahlung

§ 20 Erhöhung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2011

§ 20a Erhöhung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2012

Abschnitt 5
Schlussbestimmungen

§ 21  Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes

§ 22  Übergangsregelung aus Anlass der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

§ 23  Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 24  In-Kraft-Treten

Anlage 1

Anhang

Anlagen 2 bis 23


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