Besoldungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

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Besoldungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: 4. Juli 2011

Inhaltsverzeichnis:

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
 
§ 1 Geltungsbereich

§ 1a Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften

§ 2 Landesbesoldungsordnungen

§ 3 Aufwandsentschädigungen

§ 4 Sonstige Zuwendungen

§ 5 Anrechnung von Sachbezügen

§ 6 Einweisung in Planstellen Ausweisung von Planstellen

§ 7 Zuständigkeitsregelungen

§ 8 Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen

§ 8a Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes mit leitender Funktion in der Erprobungszeit

Abschnitt 2
Bestimmungen für Beamte der Besoldungsordnung W
 
§ 9 Ämter der Besoldungsordnung W

§ 10 Gewährung von Leistungsbezügen

§ 11 Bestimmung des Besoldungsdurchschnitts

§ 12 Leistungsbezüge aus Anlass von Berufungs- oder Bleibeverhandlungen sowie der Ausübung von Wechseloptionen

§ 13 Leistungsbezüge für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung

§ 14 Leistungsbezüge für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben

§ 15 Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen

§ 16 Forschungs- und Lehrzulage

§ 17 Verordnungsermächtigung

§ 18 Übergangsbestimmung

§ 19 Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften an das Gesetz zur Neuordnung des Beamtenrechts für das Land Mecklenburg-Vorpommern

§ 20 Anwärterbezüge bei Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt 3
Ergänzung besoldungsrechtlicher Bestimmungen
 
§ 21 Bemessung des Grundgehalts für Ämter der Besoldungsordnung A

§ 22 Öffentlich-rechtliche Dienstherren

§ 23 Bemessung des Grundgehalts für Ämter der Besoldungsordnung R

§ 24 Bemessung des Grundgehalts für Ämter der nach Maßgabe des § 77 Bundesbesoldungsgesetz fortgeltenden Besoldungsordnung C

§ 25 Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften anlässlich der Umstellung auf Erfahrungsstufen

§ 26 Mehrarbeitsvergütung

§ 27 Zulagen für besondere Erschwernisse

§ 28 Auslandsbesoldung

§ 29 Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel

§ 30 Obergrenzen für Beförderungsämter

Anlage I Landesbesoldungsordnungen A und B
Anlage II Beträge der Zulagen (ab 1. Januar 2002)


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