Bundesbesoldungsgesetz Anlage III

 

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Anlage III Bundesbesoldungsordnung R

Vorbemerkungen

1. Amtsbezeichnungen
Weibliche Richter und Staatsanwälte führen die Amtsbezeichnungen in der weiblichen Form.
2. Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes sowie bei obersten Behörden
(1) Richter und Staatsanwälte erhalten, wenn sie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes oder obersten Bundesbehörden verwendet werden, eine Stellenzulage nach Anlage IX.
(2) Die Stellenzulage wird nicht neben der bei der Deutschen Bundesbank gewährten Bankzulage und neben Auslandsdienstbezügen oder Auslandsverwendungszuschlag nach dem 5. Abschnitt gewährt. Sie wird neben einer Zulage nach Nummer 8 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B nur gewährt, soweit sie diese übersteigt.
(3) Die Länder können bestimmen, dass Richter und Staatsanwälte, wenn sie bei obersten Landesbehörden verwendet werden, eine Stellenzulage erhalten. Absatz 2 und die Zulagenregelung in der Anlage IX gelten entsprechend; der in Anlage IX festgelegte Vomhundertsatz darf nicht überschritten werden.
(4) Richter und Staatsanwälte erhalten während der Verwendung bei obersten Behörden eines Landes, das für die Richter und Staatsanwälte bei seinen obersten Behörden eine Regelung nach Absatz 3 getroffen hat, die Stellenzulage in der nach dem Besoldungsrecht dieses Landes bestimmten Höhe.
3. Zulage für Richter als Mitglieder von Verfassungsgerichtshöfen
(1) Die Länder können bestimmen, dass Richter, die Mitglieder von Verfassungsgerichtshöfen (Staatsgerichtshöfen) der Länder sind, eine Zulage erhalten. § 42 Absatz 1 Satz 2 ist nicht anzuwenden.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Richter als Generalsekretär des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes.
4. Zulage für Richter als Referenten für die freiwillige Gerichtsbarkeit in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg erhalten Richter am Landgericht und am Amtsgericht als Referenten für die freiwillige Gerichtsbarkeit eine Stellenzulage nach Anlage IX.

Besoldungsgruppe R 1
Richter am Amtsgericht
Richter am Arbeitsgericht
Richter am Bundesdisziplinargericht
Richter am Landgericht
Richter am Sozialgericht
Richter am Verwaltungsgericht
Direktor des Amtsgerichts
Direktor des Arbeitsgerichts
Direktor des Sozialgerichts
Staatsanwalt

Besoldungsgruppe R 2
Richter am Amtsgericht
– als weiterer aufsichtsführender Richter –
– als der ständige Vertreter eines Direktors –
Richter am Arbeitsgericht
– als weiterer aufsichtsführender Richter –
– als der ständige Vertreter eines Direktors –
Richter am Bundespatentgericht
Richter am Finanzgericht
Richter am Landessozialgericht
Richter am Oberlandesgericht (Kammergericht)
Richter am Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof)
Richter am Sozialgericht
– als weiterer aufsichtsführender Richter –
– als der ständige Vertreter eines Direktors –
Vorsitzender Richter am Bundesdisziplinargericht
Vorsitzender Richter am Landgericht
Vorsitzender Richter am Truppendienstgericht
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
Direktor des Amtsgerichts
Direktor des Arbeitsgerichts
Direktor des Sozialgerichts
Vizepräsident des Amtsgerichts
Vizepräsident des Arbeitsgerichts
Vizepräsident des Bundesdisziplinargerichts
Vizepräsident des Landgerichts
Vizepräsident des Sozialgerichts
Vizepräsident des Truppendienstgerichts
Vizepräsident des Verwaltungsgerichts
Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof
Oberstaatsanwalt
– als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht –
– als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht –
– als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht (Kammergericht) –
– als Leiter einer Amtsanwaltschaft –
– als der ständige Vertreter des Leiters einer Amtsanwaltschaft –
Leitender Oberstaatsanwalt
– als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht –

Besoldungsgruppe R 3
Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht
Vorsitzender Richter am Finanzgericht
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Vorsitzender Richter am Landessozialgericht
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht (Kammergericht)
Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof)
Präsident des Amtsgerichts
Präsident des Arbeitsgerichts
Präsident des Bundesdisziplinargerichts
Präsident des Landgerichts
Präsident des Sozialgerichts
Präsident des Truppendienstgerichts
Präsident des Verwaltungsgerichts
Vizepräsident des Amtsgerichts
Vizepräsident des Finanzgerichts
Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts
Vizepräsident des Landessozialgerichts
Vizepräsident des Landgerichts
Vizepräsident des Oberlandesgerichts
Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts (Verwaltungsgerichtshofs)
Vizepräsident des Verwaltungsgerichts
Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof
Leitender Oberstaatsanwalt
– als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht –
– als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht (Kammergericht) –

Besoldungsgruppe R 4
Präsident des Amtsgerichts
Präsident des Arbeitsgerichts
Präsident des Landgerichts
Präsident des Sozialgerichts
Präsident des Verwaltungsgerichts
Vizepräsident des Bundespatentgerichts
Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts
Vizepräsident des Landessozialgerichts
Vizepräsident des Oberlandesgerichts (Kammergerichts)
Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts (Verwaltungsgerichtshofs)
Leitender Oberstaatsanwalt
– als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht –

Besoldungsgruppe R 5
Präsident des Amtsgerichts
Präsident des Finanzgerichts
Präsident des Landesarbeitsgerichts
Präsident des Landessozialgerichts
Präsident des Landgerichts
Präsident des Oberlandesgerichts
Präsident des Oberverwaltungsgerichts
Präsident des Verwaltungsgerichts
Generalstaatsanwalt
– als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht –

Besoldungsgruppe R 6
Richter am Bundesarbeitsgericht
Richter am Bundesfinanzhof
Richter am Bundesgerichtshof
Richter am Bundessozialgericht
Richter am Bundesverwaltungsgericht
Präsident des Amtsgerichts
Präsident des Finanzgerichts
Präsident des Landesarbeitsgerichts
Präsident des Landessozialgerichts
Präsident des Landgerichts
Präsident des Oberlandesgerichts
Präsident des Oberverwaltungsgerichts (Verwaltungsgerichtshofs)
Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Generalstaatsanwalt
– als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht (Kammergericht) –

Besoldungsgruppe R 7
Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
– als Abteilungsleiter bei der Bundesanwaltschaft –
Besoldungsgruppe R 8
Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht
Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht
Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht
Präsident des Bundespatentgerichts
Präsident des Landesarbeitsgerichts
Präsident des Landessozialgerichts
Präsident des Oberlandesgerichts (Kammergerichts)
Präsident des Oberverwaltungsgerichts (Verwaltungsgerichtshofs)
Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts
Vizepräsident des Bundesfinanzhofs
Vizepräsident des Bundesgerichtshofs
Vizepräsident des Bundessozialgerichts
Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts

Besoldungsgruppe R 9
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Besoldungsgruppe R 10
Präsident des Bundesarbeitsgerichts
Präsident des Bundesfinanzhofs
Präsident des Bundesgerichtshofs
Präsident des Bundessozialgerichts
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