
Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Taschenbücher zum Komplettpreis von 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern sowie Beamtenversogungsrecht in Bund und Ländern). Alle drei Bücher erläutert komplizierte Sachverhalte verständlich und mit Praxis-Beispielen >>> hier anfordern
{referenz;usb_die_beamtenversorgung}
Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Baden-Württemberg
§ 59 Zahl der Mitglieder
(1) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht in Dienststellen mit in der Regel:
.
| 5 bis 20 | Beschäftigten im Sinne von § 57 aus einem Jugend- und Auszubildendenvertreter, |
| 21 bis 50 | Beschäftigten im Sinne von § 57 aus drei Jugend- und Auszubildendenvertretern, |
| 51 bis 200 | Beschäftigten im Sinne von § 57 aus fünf Jugend- und Auszubildendenvertretern, |
| mehr als 200 | Beschäftigten im Sinne von § 57 aus sieben Jugend- und Auszubildendenvertretern. |
.
(2) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung soll sich aus Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten der der Dienststelle angehörenden Beschäftigten im Sinne von § 57 zusammensetzen.