Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) von Rheinland-Pfalz: Übersicht

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Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPersVG)

Stand: 22.09.2017

zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes

 

Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG)

Fassung vom 24.11.2000, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.01.2022 (GVBl. S. 22)

 

Inhaltsübersicht

Erster Teil
Personalvertretungen

I. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1    Geltungsbereich

§ 2    Zusammenarbeit zwischen Dienststelle, Personalvertretungen, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen

§ 3    Verbot abweichender Regelungen

§ 4    Beschäftigte

§ 5    Dienststellen

§ 6    Schutzbestimmungen

§ 7    Unfallfürsorge, Ersatz von Sachschäden

§ 8    Schutz Auszubildender in besonderen Fällen

§ 9    Verletzung personalvertretungsrechtlicher Pflichten der Dienststellenleitung

 

II. Abschnitt
Personalrat
1. Unterabschnitt
Wahl und Zusammensetzung

 

§ 10    Wahlberechtigung

§ 11    Wählbarkeit

§ 12    Bildung von Personalräten und Zahl der Personalratsmitglieder

§ 13    Verteilung der Sitze auf die Gruppen

§ 14    Abweichende Verteilung

§ 15    Wahlgrundsätze

§ 16    Wahlvorstand

§ 17    Aufgaben des Wahlvorstands

§ 18    Verbot der Wahlbehinderung und Kosten der Wahl

§ 19    Anfechtung der Wahl

 

2. Unterabschnitt Amtszeit

 

§ 20    Beginn und Dauer der Amtszeit

§ 21    Zeitpunkt der Personalratswahl

§ 22    Ausschluss von Mitgliedern und Auflösung des Personalrats

§ 23    Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 24    Ruhen der Mitgliedschaft

§ 25    Ersatzmitglieder

 

3. Unterabschnitt
Geschäftsführung

 

§ 26    Bildung des Vorstands

§ 27    Aufgaben des Vorstands

§ 28    Ausschüsse

§ 29    Sitzungen des Personalrats

§ 30    Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen

§ 31    Beschlussfassung

§ 32    Teilnahme und Stimmrecht der Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 33    Teilnahme des Vertrauensmannes der Zivildienstleistenden

§ 34    Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten

§ 35    Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung

§ 36    Gemeinsame Aufgaben von Personalrat und Richter- oder Staatsanwaltsrat

§ 37    Sitzungsniederschrift

§ 38    Geschäftsordnung

§ 39    Ehrenamt, Arbeitszeitversäumnis und Freizeitausgleich

§ 40    Freistellungen

§ 41    Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

§ 42    Sprechstunden

§ 43    Kosten und Sachaufwand

§ 44    Aufwandsentschädigung

§ 45    Beitragsverbot

 

4. Unterabschnitt
Arbeitsgemeinschaften auf Bezirks- und Landesebene

 

§ 46    Beratung gemeinsamer Angelegenheiten von Personalräten auf Bezirks- und Landesebene

 

III. Abschnitt
Personalversammlung

 

§ 47    Allgemeines

§ 48    Einberufung, Tätigkeitsbericht

§ 49    Zeitpunkt, Freizeitausgleich

§ 50    Aufgaben

§ 51    Teilnahme weiterer Personen

 

IV. Abschnitt
Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat
1. Unterabschnitt
Stufenvertretungen

 

§ 52    Stufenvertretungen

§ 53    Zuständigkeit

§ 54    Wahl und Zusammensetzung der Stufenvertretung

§ 55    Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung

 

2. Unterabschnitt
Gesamtpersonalrat

 

§ 56    Gesamtpersonalrat

§ 57    Wahl, Zusammensetzung und Tätigkeit

 

V. Abschnitt
Jugend- und Auszubildendenvertretung

 

§ 58    Errichtung

§ 59    Wahlberechtigung, Wählbarkeit

§ 60    Zusammensetzung

§ 61    Wahl und Amtszeit

§ 62    Aufgaben

§ 63    Jugend- und Auszubildendenversammlung

§ 64    Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung

§ 65    Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung

§ 66    Entsprechende Anwendung von Bestimmungen

 

VI. Abschnitt
Beteiligung des Personalrats
1. Unterabschnitt
Allgemeines

 

§ 67    Regeln der Zusammenarbeit

§ 68    Grundsätze für die Behandlung der Dienststellenangehörigen

§ 69    Allgemeine Aufgaben und Informationsrecht der Personalvertretung

§ 70    Schutz der Mitglieder der Personalvertretung

§ 71    Verschwiegenheitspflicht

§ 72    Behandlung personenbezogener Unterlagen

 

2. Unterabschnitt
Formen und Durchführung der Mitbestimmung und Mitwirkung

 

§ 73    Grundsätze der Mitbestimmung

§ 74    Verfahren

§ 75    Einigungsstelle

§ 76    Dienstvereinbarungen

§ 77    Durchführung von Entscheidungen

§ 78    Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 79    Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten

§ 80    Mitbestimmung in sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

§ 81    Ausnahmen von der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

§ 82    Mitwirkung des Personalrats bei Kündigungen

§ 83    Verfahren der Mitwirkung

 

3. Unterabschnitt
Sonstige Beteiligung

 

§ 84    Beteiligung bei organisatorischen Maßnahmen

§ 85    Beteiligung bei Prüfungen

§ 86    Beteiligung beim Arbeitsschutz

Zweiter Teil
Besondere Bestimmungen für einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes

I. Abschnitt
Grundsatz

 

§ 87    

II. Abschnitt
Kommunale Gebietskörperschaften sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit einstufigem Verwaltungsaufbau, die der Aufsicht des Landes unterstehen

 

§ 88    Kommunale Dienststellen, Wählbarkeit und Teilnahme an Sitzungen der Vertretungskörperschaft

§ 89    Oberste Dienstbehörde, Einigungsverfahren und Einigungsstelle

§ 90    Einrichtungen mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung

§ 91    Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Verbände

§ 92    Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

 

III. Abschnitt
Polizei

 

§ 93    Personalräte bei den Polizeibehörden

§ 94    Stufenvertretung

 

IV. Abschnitt
Schulen und Studienseminare

 

§ 95    Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats

§ 96    Studienreferendarinnen und Studienreferendare, Anwärterinnen und Anwärter für die Lehrämter, Verwaltungs- und Hilfspersonal, außerunterrichtlich eingesetzte Betreuungskräfte

§ 97    Stufenvertretungen

 

V. Abschnitt
Hochschulen und Forschungsstätten

 

§ 98    Beschäftigte

§ 99    Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats, Vertretung

§ 99 a    Universitätsmedizin GmbH

§ 100    Gemeinsamer Personalrat

 

VI. Abschnitt
Besondere kulturelle und kulturfördernde Einrichtungen

 

§ 101    Theater und Orchester

§ 102    (aufgehoben)

 

VII. Abschnitt
Forsten

 

§ 103    Staatsforstverwaltung

§ 104    Beschäftigte der Staatsforstverwaltung, Stufenvertretung

§ 105    Arbeitsverhältnis

§ 106    Wählbarkeit

 

VIII. Abschnitt
Sozialversicherungsträger

 

§ 107    Dienstordnungsmäßige Angestellte

§ 108    Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter

§ 108a    AOK - Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz, Innungskrankenkasse Rheinland-Pfalz, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

§ 109    Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen

 

IX. Abschnitt
Justizverwaltung

 

§ 110    Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

§ 111    Stufenvertretung

 

X. Abschnitt
Zweites Deutsches Fernsehen

 

§ 112    Beschäftigte

§ 113    Dienststellen

§ 114    Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter

§ 115    Wahlberechtigung

§ 116    Einigungsverfahren und Einigungsstelle

§ 117    Sonderregelungen der Mitbestimmung

§ 118    Beteiligung im Fernsehrat

§ 119    Anhörung

§ 120    Dienstvereinbarung über besondere Regeln für die Zusammenarbeit der Beschäftigten des ZDF

 

Dritter Teil
Gerichtliche Entscheidungen, ergänzende Bestimmungen, Schlussbestimmungen
I. Abschnitt
Gerichtliche Entscheidungen

 

§ 121    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte

§ 122    Bildung von Fachkammern (Fachsenaten)

 

II. Abschnitt
Ergänzende Bestimmungen

 

§ 123    Bestimmungen über die Behandlung von Verschlusssachen

 

III. Abschnitt
Schlussbestimmungen

 

§ 124    Verwaltungsreformmaßnahmen

§ 125    Durchführungsvorschriften

§ 126    Religionsgemeinschaften

§ 127    In-Kraft-Treten


Red 20220315

 

 

 

 

 

 

 


 

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