Besoldungsrecht: Jübiläumszuwendung

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Jubiläumszuwendung

Nach einer Beschäftigungszeit (Tarifkräfte) bzw. Dienstzeit (Beamtinnen und Beamte) von 25, 40 und 50 Jahren wird im öffentlichen Dienst im Bereich des Bundes eine Jubiläumszuwendung gezahlt. Sie ist nach der Beschäftigungsdauer gestaffelt und beträgt bei einer Dienstzeit von:

- 25 Jahre: 307 Euro,
- 40 Jahre: 410 Euro,
- 50 Jahre: 512 Euro.

Nachdem zunächst viele Bundesländer (u. a. Baden-Württemberg, Niedersachsen,
Sachsen) im Rahmen allgemeiner Sparmaßnahmen die Zahlung dieser „Treueprämie“ eingestellt hatten, ist zwischenzeitlich wieder in (fast) allen Ländern die Zahlung der Jubiläumszuwendung eingeführt worden.


Red UT RUS 2021 20210322


 

Nordrhein-Westfalen

Dienstrechtsreform: NRW hat Jubiläumszuwendung wieder eingeführt

Schöne Nachricht für die Beamten/innen in NRW. Die Landesregierung folgt den gewerkschaftlichen Forderungen und will wieder eine Jubiläumszuwendung einführen. Dies wurde uns in gestrigen Gesprächen mit Vertretern/innen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen im Landtag bestätigt. Diese betrifft alle Beamtinnen und Beamten im Land und in den Kommunen des Landes NRW.

Bei 25 Jahren Dienstjubiläum 300,- Euro,
bei 40 Jahren Dienstjubiläum 450,- Euro
und bei 50 Jahren Dienstjubiläum 500,- Euro.

Ausweitung der Beurlaubungsdauer auf 15 Jahre, Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit und Abschaffung der sog. Eigenmittelgrenze bei Kinderzuschlägen, Arbeitszeitmodelle, Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen, Eingangsämter A3 und A4 werden abgeschaff uvm.:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-12127.pdf

Mehr Informationen zur Dienstrechtsreform in NRW hier:
https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/landesbeamte

Weiterführenden Informationen für die Kollegen/innen der Justiz - Stichworte: Eingangsamt A5, Kleidergelderhöhung, Ruhegehaltsfähigkeit der "Gitterzulage" ... -  hier:
https://bund-laender-nrw.verdi.de/land/justiz/++co++52702794-274a-11e6-b1ce-52540066e5a9




 

 

 

 

 

 

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