

Besoldung: DGB - Senat muss bei Besoldung handeln
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Mehr Informationen zum Beamtenbesoldung finden Sie im Beamten-Magazin und Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" >>>weiter
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Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes forderten nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen den Bremer Senat auf, umgehend die gesetzgeberischen Schritte in die Wege zu leiten, um die Besoldung der hanseatischen BeamtInnen entsprechend des Tarifabschlusses 2013 für den öffentlichen Dienst der Länder rückwirkend zum 1. Juni 2013 zu erhöhen. Gegen den massiven Protest der BeamtInnen und ihrer Gewerkschaften habe der Bremer Gesetzgeber evident gegen das Alimentationsprinzip verstoßen, da er die Erhöhung der Grundgehaltssätze für die Besoldungsgruppen A11 und A12 nicht auf 2 Prozent für zwei Jahre hätte beschränken und nicht ab Besoldungsgruppe A13 auf jede Erhöhung verzichten dürfen. Da der Gesetzgeber verpflichtet sei, auch die Bezüge der BeamtInnen an eine positive Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen, gebe es keinen sachlichen Grund für eine derartige Ungleichbehandlung. Die DGB-Vorsitzende Annette Düring warnte: „Die Grundgehälter der bremischen Beamtinnen und Beamten sind kein Spielball zur Haushaltskonsolidierung. Der Bremer Senat hat jetzt die Chance, schnell zu reagieren. Dann käme er mit einem blauen Auge davon“.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 09/2014
Besoldung: DGB - Senat muss bei Besoldung handeln
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes forderten nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen den Bremer Senat auf, umgehend die gesetzgeberischen Schritte in die Wege zu leiten, um die Besoldung der hanseatischen BeamtInnen entsprechend des Tarifabschlusses 2013 für den öffentlichen Dienst der Länder rückwirkend zum 1. Juni 2013 zu erhöhen. Gegen den massiven Protest der BeamtInnen und ihrer Gewerkschaften habe der Bremer Gesetzgeber evident gegen das Alimentationsprinzip verstoßen, da er die Erhöhung der Grundgehaltssätze für die Besoldungsgruppen A11 und A12 nicht auf 2 Prozent für zwei Jahre hätte beschränken und nicht ab Besoldungsgruppe A13 auf jede Erhöhung verzichten dürfen. Da der Gesetzgeber verpflichtet sei, auch die Bezüge der BeamtInnen an eine positive Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen, gebe es keinen sachlichen Grund für eine derartige Ungleichbehandlung. Die DGB-Vorsitzende Annette Düring warnte: „Die Grundgehälter der bremischen Beamtinnen und Beamten sind kein Spielball zur Haushaltskonsolidierung. Der Bremer Senat hat jetzt die Chance, schnell zu reagieren. Dann käme er mit einem blauen Auge davon“.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 09/2014
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