

Besoldung: Die finanzielle Zukunft der Länder
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Mehr Informationen zum Beamtenbesoldung finden Sie im Beamten-Magazin und Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" >>>weiter
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Zur Übersicht der Rubrik "Aktuelles zur Beamtenbesoldung und den öffentlichen Dienst
Im Zuge der Landesbesoldungsrunde 2013/2014 bekamen Beamtinnen und Beamte in zahlreichen Bundesländern die finanziellen Nöte ihrer Bundesländer besonders stark zu spüren. Zahlreiche Länder wichen vom Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ ab. Sie übertrugen das Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zeitlich verschoben, inhaltlich verändert oder gar beides. Es liegt nahe, anzunehmen, dass sie auf diesem Weg versuchten, ihre verschuldeten Haushalte zu entlasten. War diese Besoldungsrunde nur der Vorgeschmack auf die Zeit mit einer Schuldenbremse für die Länder?
Aufgaben und Ausgaben der Länder
Neben den Ausgaben für Personal etwa an Schulen und Hochschulen, in Polizeibehörden und im Justizbereich, sowie für Investitionen zur Erhaltung der Infrastruktur, sind die Ausgaben für Sozialleistungen wie die Sozialhilfe ein weiteres Beispiel für die Aufgabenerfüllung der Länder. Die Bedarfe der Länderhaushalte für die Erfüllung ihrer Aufgaben differieren dabei. Am Beispiel der Ausgaben für Sozialhilfe pro Einwohner wird dies gut ersichtlich (siehe Abb. 1). Starke Unterschiede gibt es auch bei der Pro-Kopf-Verschuldung der Länder (siehe Abb. 2). Die Abweichungen in den Daten lassen Konsequenzen der Schuldenbremse erahnen, die ab 2020 alle Länder zu ausgeglichenen Haushalten verpflichtet. Der DGB warnt vor Haushaltskürzungen. Diese würden die öffentliche Daseinsvorsorge, eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und letztlich den Erhalt und die Entstehung zukunftsfähiger Arbeitsplätze gefährden. In seinem diesjährigen Beschluss „Für einen handlungsfähigen Staat und eine gerechtere Steuerpolitik“ vom 20. Ordentlichen Bundeskongress hebt der DGB die Bedeutung der öffentlichen Daseinsvorsorge besonders hervor. „Ein aktiver Staat gewährleistet im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge bei Bildung, Gesundheit, Forschung, innere Sicherheit, Wasserversorgung, Wohnungsbau und Mobilität die Teilhabe aller Gesellschaftsschichten sowie Regionen und trägt so zu einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung mit guten Arbeitsbedingungen bei. Soziale Sicherungssysteme, öffentliche Daseinsvorsorge und innere Sicherheit sind die Basis für ein gutes und sicheres Leben der Bürgerinnen und Bürger.“ Die unterschiedlichen Finanzbedarfe der Länder für die Erfüllung ihrer Aufgaben und der unterschiedliche Schuldenstand führen damit auch zur Frage nach der Zukunft des Länderfinanzausgleichs.
Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse?
Die Vorstellung, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner – unabhängig von ihrem Wohnort – weitestgehend einheitliche Lebensverhältnisse vorfinden sollen, ist in Deutschland fest im Grundgesetz verankert. Der dort beschriebene Finanzausgleich, der zwischen den Ländern, zwischen dem Bund und den Ländern und innerhalb eines Landes für die Kommunen erfolgt, verfolgt das Ziel, die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet herzustellen. So wird das unterschiedliche Niveau der Einnahmen und der Bedarfe der Länderhaushalte nivelliert. Nun soll bis 2019 ein neues Konzept zum Länderfinanzausgleich ausgehandelt werden, da die beiden maßgeblichen Gesetze zur Regelung des Finanzausgleichs zum 31. Dezember 2019 außer Kraft treten (siehe Interview mit Stefan Körzell). Im jetzigen System leistet der Bund mit den Bundesergänzungszuweisungen einen vertikalen Ausgleich an Nehmerländer, die auch nach dem Länderfinanzausgleich mit ihren Einnahmen unter dem Durchschnitt aller Länder bleiben. Die grundsätzliche Problematik ist aber, dass der Einfluss der Länder auf ihre Einnahmequellen sehr begrenzt ist. Zugleich haben sie beispielsweise auch noch einen viel höheren Anteil an Ausgaben für Personal aus ihren Haushalten zu bestreiten als der Bund, da personalintensive öffentliche Dienstleistungen – wie etwa die Bildung – Ländersache sind.
Interview mit Stefan Körzell, Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes
Neuordnung der Finanzbeziehungen
magazin // Weil der bisherige Länderfinanzausgleich Ende 2019 ausläuft, sind die föderalen Finanzbeziehungen neu zu regeln. Welche Ziele muss ein reformierter Länderfinanzausgleich verfolgen?
Stefan Körzell // Der vom DGB Bundeskongress angenommene Antrag „Für einen handlungsfähigen Staat“ benennt von der Bildung bis zum Wohnungsbau, wo in Deutschland dringender Handlungsbedarf besteht. Es geht uns dabei um den Erhalt und Ausbau einer lebenswerten und zukunftsfesten Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft. Da dies für den Bund sowie alle Länder und Kommunen mit großen finanziellen Herausforderungen verbunden ist, ist ein wesentliches Ziel, dass die reformierten Finanzbeziehungen weder den Bund noch die anderen Gebietskörperschaften finanziell schlechter stellen dürfen als vorher – im Gegenteil. Dabei liegt auf der Hand: Die Reform wird nur so erfolgreich sein, wie es gelingt über eine Einnahmensteigerung mehr Geld ins System zu bringen.
magazin // Welche Rolle spielt die Schuldenbremse bei der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs?
Stefan Körzell // Während dem Bund ab 2020 noch ein gewisser Spielraum bei der strukturellen Verschuldung verbleibt, wird dieser den Ländern dann völlig versagt sein. Zudem hat der Bund – im Gegensatz zu den Ländern – wesentlich größere Möglichkeiten seine Einnahmen zu steuern. Daher muss bei einer Neuordnung der Finanzbeziehungen ganz besonders darauf geachtet werden, alle Länder dauerhaft in die Lage zu versetzen die Schuldenregeln ohne weitere Ausgabenreduzierungen einzuhalten. Denn: Neben der Schuldenbremse ist auch zu beachten, dass uns das Grundgesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet und auf einen Sozialstaat verpflichtet.
Gerade letzterer wird maßgeblich durch die Sozialversicherungen gewährleistet. Die Schuldenbremse gepaart mit der Weigerung das oberste eine Prozent der Bevölkerung stärker zu besteuern, geben aber Anlass zu der Befürchtung, dass der Griff in die Sozialkassen für versicherungsfremde Ausgaben – wie aktuell bei der Mütterrente – nicht die Ausnahme bleiben wird. Das Beste wäre daher, die Schuldenbremse im Grundgesetz um die Pflicht zur aufgabenadäquaten Steuererhebung zu ergänzen.
magazin // Mit welchen Aktivitäten werden DGB und Gewerkschaften die Verhandlungen über einen neuen Finanzausgleich begleiten?
Stefan Körzell // Auf allen gewerkschaftlichen Ebenen werden wir intensiver die Diskussion darüber führen müssen, was unser konkretes Verständnis von einer „aufgabengerechten Finanzausstattung“ der öffentlichen Haushalte ist. Je stichhaltiger dieses Verständnis ist, umso besser werden wir dann z. B. in den kommenden Landtagswahlkämpfen hinterfragen können, wie sich die Parteien einen solide und solidarisch ausfinanzierten Bundesstaat vorstellen. Ich gebe zu, dass ich dabei besonders auch an die Union denke, die gerne den Eindruck erweckt die Einhaltung der Schuldenbremse, wie auch die Finanzierung des Sozialstaats und der öffentlichen Investitionen, seien problemlos zu stemmen ohne Hocheinkommensbezieher, große Vermögen und üppige Erbschaften stärker in die Pflicht zu nehmen.
Auf die Einnahmen kommt es an
Der DGB will die Handlungsfähigkeit des Staates auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene stärken. Deshalb schlägt er unter anderem einen Wechsel in der Steuerpolitik vor. „Die Behauptung, wir könnten uns gute Schulen, menschenwürdige Pflegeplätze oder bezahlbare Wohnungen und öffentlichen Nahverkehr nicht mehr leisten, ist vor dem Hintergrund der Steuersenkungen der letzten Jahre und des extrem wachsenden Reichtums immer unglaubwürdiger“, so heißt es im Beschluss. „Eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen ist nur folgerichtig, damit Spitzenverdiener, Vermögende und Unternehmen ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend an den Kosten der Finanzkrise und der Finanzierung des demokratischen Gemeinwesens beteiligt werden.“ Zu den DGB-Vorschlägen zählen die Erhöhung des Spitzensteuersatzes und der Einnahmen aus der Erbschaftssteuer, die Wiedereinführung der Vermögensteuer, die Rückkehr zu einem Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 Prozent, eine wirksame Finanztransaktionssteuer und ein entschlossenerer Kampf gegen Steuerflucht und Steuerhinterziehung.
Der gesamte DGB Beschluss als Download unter bundeskongress.dgb.de/-/IfY
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 09/2014
Besoldung: Die finanzielle Zukunft der Länder
Im Zuge der Landesbesoldungsrunde 2013/2014 bekamen Beamtinnen und Beamte in zahlreichen Bundesländern die finanziellen Nöte ihrer Bundesländer besonders stark zu spüren. Zahlreiche Länder wichen vom Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ ab. Sie übertrugen das Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zeitlich verschoben, inhaltlich verändert oder gar beides. Es liegt nahe, anzunehmen, dass sie auf diesem Weg versuchten, ihre verschuldeten Haushalte zu entlasten. War diese Besoldungsrunde nur der Vorgeschmack auf die Zeit mit einer Schuldenbremse für die Länder?
Aufgaben und Ausgaben der Länder
Neben den Ausgaben für Personal etwa an Schulen und Hochschulen, in Polizeibehörden und im Justizbereich, sowie für Investitionen zur Erhaltung der Infrastruktur, sind die Ausgaben für Sozialleistungen wie die Sozialhilfe ein weiteres Beispiel für die Aufgabenerfüllung der Länder. Die Bedarfe der Länderhaushalte für die Erfüllung ihrer Aufgaben differieren dabei. Am Beispiel der Ausgaben für Sozialhilfe pro Einwohner wird dies gut ersichtlich (siehe Abb. 1). Starke Unterschiede gibt es auch bei der Pro-Kopf-Verschuldung der Länder (siehe Abb. 2). Die Abweichungen in den Daten lassen Konsequenzen der Schuldenbremse erahnen, die ab 2020 alle Länder zu ausgeglichenen Haushalten verpflichtet. Der DGB warnt vor Haushaltskürzungen. Diese würden die öffentliche Daseinsvorsorge, eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und letztlich den Erhalt und die Entstehung zukunftsfähiger Arbeitsplätze gefährden. In seinem diesjährigen Beschluss „Für einen handlungsfähigen Staat und eine gerechtere Steuerpolitik“ vom 20. Ordentlichen Bundeskongress hebt der DGB die Bedeutung der öffentlichen Daseinsvorsorge besonders hervor. „Ein aktiver Staat gewährleistet im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge bei Bildung, Gesundheit, Forschung, innere Sicherheit, Wasserversorgung, Wohnungsbau und Mobilität die Teilhabe aller Gesellschaftsschichten sowie Regionen und trägt so zu einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung mit guten Arbeitsbedingungen bei. Soziale Sicherungssysteme, öffentliche Daseinsvorsorge und innere Sicherheit sind die Basis für ein gutes und sicheres Leben der Bürgerinnen und Bürger.“ Die unterschiedlichen Finanzbedarfe der Länder für die Erfüllung ihrer Aufgaben und der unterschiedliche Schuldenstand führen damit auch zur Frage nach der Zukunft des Länderfinanzausgleichs.
Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse?
Die Vorstellung, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner – unabhängig von ihrem Wohnort – weitestgehend einheitliche Lebensverhältnisse vorfinden sollen, ist in Deutschland fest im Grundgesetz verankert. Der dort beschriebene Finanzausgleich, der zwischen den Ländern, zwischen dem Bund und den Ländern und innerhalb eines Landes für die Kommunen erfolgt, verfolgt das Ziel, die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet herzustellen. So wird das unterschiedliche Niveau der Einnahmen und der Bedarfe der Länderhaushalte nivelliert. Nun soll bis 2019 ein neues Konzept zum Länderfinanzausgleich ausgehandelt werden, da die beiden maßgeblichen Gesetze zur Regelung des Finanzausgleichs zum 31. Dezember 2019 außer Kraft treten (siehe Interview mit Stefan Körzell). Im jetzigen System leistet der Bund mit den Bundesergänzungszuweisungen einen vertikalen Ausgleich an Nehmerländer, die auch nach dem Länderfinanzausgleich mit ihren Einnahmen unter dem Durchschnitt aller Länder bleiben. Die grundsätzliche Problematik ist aber, dass der Einfluss der Länder auf ihre Einnahmequellen sehr begrenzt ist. Zugleich haben sie beispielsweise auch noch einen viel höheren Anteil an Ausgaben für Personal aus ihren Haushalten zu bestreiten als der Bund, da personalintensive öffentliche Dienstleistungen – wie etwa die Bildung – Ländersache sind.
Interview mit Stefan Körzell, Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes
Neuordnung der Finanzbeziehungen
magazin // Weil der bisherige Länderfinanzausgleich Ende 2019 ausläuft, sind die föderalen Finanzbeziehungen neu zu regeln. Welche Ziele muss ein reformierter Länderfinanzausgleich verfolgen?
Stefan Körzell // Der vom DGB Bundeskongress angenommene Antrag „Für einen handlungsfähigen Staat“ benennt von der Bildung bis zum Wohnungsbau, wo in Deutschland dringender Handlungsbedarf besteht. Es geht uns dabei um den Erhalt und Ausbau einer lebenswerten und zukunftsfesten Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft. Da dies für den Bund sowie alle Länder und Kommunen mit großen finanziellen Herausforderungen verbunden ist, ist ein wesentliches Ziel, dass die reformierten Finanzbeziehungen weder den Bund noch die anderen Gebietskörperschaften finanziell schlechter stellen dürfen als vorher – im Gegenteil. Dabei liegt auf der Hand: Die Reform wird nur so erfolgreich sein, wie es gelingt über eine Einnahmensteigerung mehr Geld ins System zu bringen.
magazin // Welche Rolle spielt die Schuldenbremse bei der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs?
Stefan Körzell // Während dem Bund ab 2020 noch ein gewisser Spielraum bei der strukturellen Verschuldung verbleibt, wird dieser den Ländern dann völlig versagt sein. Zudem hat der Bund – im Gegensatz zu den Ländern – wesentlich größere Möglichkeiten seine Einnahmen zu steuern. Daher muss bei einer Neuordnung der Finanzbeziehungen ganz besonders darauf geachtet werden, alle Länder dauerhaft in die Lage zu versetzen die Schuldenregeln ohne weitere Ausgabenreduzierungen einzuhalten. Denn: Neben der Schuldenbremse ist auch zu beachten, dass uns das Grundgesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet und auf einen Sozialstaat verpflichtet.
Gerade letzterer wird maßgeblich durch die Sozialversicherungen gewährleistet. Die Schuldenbremse gepaart mit der Weigerung das oberste eine Prozent der Bevölkerung stärker zu besteuern, geben aber Anlass zu der Befürchtung, dass der Griff in die Sozialkassen für versicherungsfremde Ausgaben – wie aktuell bei der Mütterrente – nicht die Ausnahme bleiben wird. Das Beste wäre daher, die Schuldenbremse im Grundgesetz um die Pflicht zur aufgabenadäquaten Steuererhebung zu ergänzen.
magazin // Mit welchen Aktivitäten werden DGB und Gewerkschaften die Verhandlungen über einen neuen Finanzausgleich begleiten?
Stefan Körzell // Auf allen gewerkschaftlichen Ebenen werden wir intensiver die Diskussion darüber führen müssen, was unser konkretes Verständnis von einer „aufgabengerechten Finanzausstattung“ der öffentlichen Haushalte ist. Je stichhaltiger dieses Verständnis ist, umso besser werden wir dann z. B. in den kommenden Landtagswahlkämpfen hinterfragen können, wie sich die Parteien einen solide und solidarisch ausfinanzierten Bundesstaat vorstellen. Ich gebe zu, dass ich dabei besonders auch an die Union denke, die gerne den Eindruck erweckt die Einhaltung der Schuldenbremse, wie auch die Finanzierung des Sozialstaats und der öffentlichen Investitionen, seien problemlos zu stemmen ohne Hocheinkommensbezieher, große Vermögen und üppige Erbschaften stärker in die Pflicht zu nehmen.
Auf die Einnahmen kommt es an
Der DGB will die Handlungsfähigkeit des Staates auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene stärken. Deshalb schlägt er unter anderem einen Wechsel in der Steuerpolitik vor. „Die Behauptung, wir könnten uns gute Schulen, menschenwürdige Pflegeplätze oder bezahlbare Wohnungen und öffentlichen Nahverkehr nicht mehr leisten, ist vor dem Hintergrund der Steuersenkungen der letzten Jahre und des extrem wachsenden Reichtums immer unglaubwürdiger“, so heißt es im Beschluss. „Eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen ist nur folgerichtig, damit Spitzenverdiener, Vermögende und Unternehmen ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend an den Kosten der Finanzkrise und der Finanzierung des demokratischen Gemeinwesens beteiligt werden.“ Zu den DGB-Vorschlägen zählen die Erhöhung des Spitzensteuersatzes und der Einnahmen aus der Erbschaftssteuer, die Wiedereinführung der Vermögensteuer, die Rückkehr zu einem Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 Prozent, eine wirksame Finanztransaktionssteuer und ein entschlossenerer Kampf gegen Steuerflucht und Steuerhinterziehung.
Der gesamte DGB Beschluss als Download unter bundeskongress.dgb.de/-/IfY
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 09/2014
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