

Besoldung: Besoldungsrunde 2014
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Mehr Informationen zum Beamtenbesoldung finden Sie im Beamten-Magazin und Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" >>>weiter
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Im Rahmen der im Frühjahr dieses Jahres laufenden Tarifrunde kündigte der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, die Übertragung des Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen auf die BeamtInnen, RichterInnen und VersorgungsempfängerInnen des Bundes an. Mit dem vorgelegten Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 soll dieses Vorhaben nun umgesetzt werden. Das Innenministerium plant die Bezüge entsprechend der Tarifeinigung linear zu erhöhen, wobei die Anpassungsschritte zum Zwecke der Zuführung in die Versorgungsrücklage um 0,2 Prozentpunkte vermindert werden. Somit sollen die Grundgehälter rückwirkend zum 1. März 2014 um einen Prozentsatz, der mindestens einem Betrag von 90 Euro – allerdings ebenfalls reduziert um 0,2 Prozentpunkte – entspricht, aber nicht über 2,8 Prozent hinausgeht, erhöht werden.
Macht zum Beispiel die Anhebung des Grundgehalts um 90 Euro in der Besoldungsgruppe A3 in der Stufe 1 (1.920,04 Euro) eine Erhöhung um rund 4,68 Prozent aus, werden davon 0,2 Prozentpunkte abgezogen und das Grundgehalt dementsprechend um 4,48 Prozent (entspricht einem Plus von 84,16 Euro) angepasst. Diese Mindesterhöhung betrifft die BesoldungsempfängerInnen der Besoldungsgruppen A2 bis A8 sowie der ersten Stufen der Besoldungsgruppen A9 und A10. Der zweite Anpassungsschritt soll sodann zum 1. März 2015 durch Erhöhung der ausgewiesenen Bezüge um 2,2 Prozent umgesetzt werden. Die Anwärterbezüge werden zum 1. März 2014 um 40 Euro und zum 1. März des kommenden Jahres um 20 Euro erhöht. Der DGB begrüßt den Referentenentwurf, mahnt jedoch zugleich eine zeitnahe Umsetzung der Anpassung der Erholungsurlaubsverordnung an. Schließlich sehe das ausgehandelte Tarifergebnis neben den Gehaltssteigerungen auch einen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr vor. Als kritisch erachtet der DGB die Minderung einer jeden linearen Anpassung zugunsten der Versorgungsrücklage, die ab 2018 über einen Zeitraum von 15 Jahren der Entlastung des Bundeshaushaltes um 500 Millionen Euro dienen soll. Es sei unstreitig, dass eine solide Finanzierung der Versorgungskosten unerlässlich ist, so der DGB. Doch die bei jeder einzelnen prozentualen Erhöhung vorgenommene Abführung von 0,2 Prozentpunkten belaste die aktiven BeamtInnen doppelt, da dies nicht nur verringerte Besoldungsbezüge, sondern auch Versorgungsbezüge zur Folge habe. Darüber hinaus erwarte der DGB die Absenkung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit. Das 2005 mit der Einführung der 40-Stundenwoche verfolgte Ziel, rund vier Prozent der Planstellen einzusparen, sei auf Grund der seit 2006 geltenden 41-Stundenwoche bereits realisiert worden. Mitte Mai 2014 findet das Beteiligungsgespräch unter Teilnahme der gewerkschaftlichen Spitzenverbände und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Bundesinnenministerium statt. Nach erfolgtem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf im Bundestag beraten.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 05/2014
Besoldung: Besoldungsrunde 2014
Im Rahmen der im Frühjahr dieses Jahres laufenden Tarifrunde kündigte der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, die Übertragung des Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen auf die BeamtInnen, RichterInnen und VersorgungsempfängerInnen des Bundes an. Mit dem vorgelegten Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 soll dieses Vorhaben nun umgesetzt werden. Das Innenministerium plant die Bezüge entsprechend der Tarifeinigung linear zu erhöhen, wobei die Anpassungsschritte zum Zwecke der Zuführung in die Versorgungsrücklage um 0,2 Prozentpunkte vermindert werden. Somit sollen die Grundgehälter rückwirkend zum 1. März 2014 um einen Prozentsatz, der mindestens einem Betrag von 90 Euro – allerdings ebenfalls reduziert um 0,2 Prozentpunkte – entspricht, aber nicht über 2,8 Prozent hinausgeht, erhöht werden.
Macht zum Beispiel die Anhebung des Grundgehalts um 90 Euro in der Besoldungsgruppe A3 in der Stufe 1 (1.920,04 Euro) eine Erhöhung um rund 4,68 Prozent aus, werden davon 0,2 Prozentpunkte abgezogen und das Grundgehalt dementsprechend um 4,48 Prozent (entspricht einem Plus von 84,16 Euro) angepasst. Diese Mindesterhöhung betrifft die BesoldungsempfängerInnen der Besoldungsgruppen A2 bis A8 sowie der ersten Stufen der Besoldungsgruppen A9 und A10. Der zweite Anpassungsschritt soll sodann zum 1. März 2015 durch Erhöhung der ausgewiesenen Bezüge um 2,2 Prozent umgesetzt werden. Die Anwärterbezüge werden zum 1. März 2014 um 40 Euro und zum 1. März des kommenden Jahres um 20 Euro erhöht. Der DGB begrüßt den Referentenentwurf, mahnt jedoch zugleich eine zeitnahe Umsetzung der Anpassung der Erholungsurlaubsverordnung an. Schließlich sehe das ausgehandelte Tarifergebnis neben den Gehaltssteigerungen auch einen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr vor. Als kritisch erachtet der DGB die Minderung einer jeden linearen Anpassung zugunsten der Versorgungsrücklage, die ab 2018 über einen Zeitraum von 15 Jahren der Entlastung des Bundeshaushaltes um 500 Millionen Euro dienen soll. Es sei unstreitig, dass eine solide Finanzierung der Versorgungskosten unerlässlich ist, so der DGB. Doch die bei jeder einzelnen prozentualen Erhöhung vorgenommene Abführung von 0,2 Prozentpunkten belaste die aktiven BeamtInnen doppelt, da dies nicht nur verringerte Besoldungsbezüge, sondern auch Versorgungsbezüge zur Folge habe. Darüber hinaus erwarte der DGB die Absenkung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit. Das 2005 mit der Einführung der 40-Stundenwoche verfolgte Ziel, rund vier Prozent der Planstellen einzusparen, sei auf Grund der seit 2006 geltenden 41-Stundenwoche bereits realisiert worden. Mitte Mai 2014 findet das Beteiligungsgespräch unter Teilnahme der gewerkschaftlichen Spitzenverbände und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Bundesinnenministerium statt. Nach erfolgtem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf im Bundestag beraten.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 05/2014
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