

Besoldung: Klagen gegen Besoldungsgesetz
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Mehr Informationen zum Beamtenbesoldung finden Sie im Beamten-Magazin und Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" >>>weiter
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Die Gewerkschaften wollen das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Nordrhein-Westfalen (NRW) vor Gericht anfechten. DGB, GdP und GEW berufen sich auf führende Rechtswissenschaftler, die das Gesetz für verfassungswidrig halten. Der Berliner Jurist Prof. Ulrich Battis hatte für die GEW ein Gutachten angefertigt und zur Klage geraten. „Die Landtagsmehrheit hat sich in einem Willkürakt über alle juristischen Bedenken hinweggesetzt“, kritisierte die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer. Auch der DGB-Landesbezirksvorsitzende Andreas Meyer-Lauber reagierte enttäuscht: „Die Fraktionen von SPD und Grünen scheinen unbelehrbar zu sein.“ Aus seiner Sicht wären Klagen nicht nötig gewesen.
„Anstatt mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, hätten Landesregierung und Regierungsfraktionen mit den Gewerkschaften einen fairen und rechtssicheren Kompromiss aushandeln können.“ Meyer-Lauber begrüßte, dass die Oppositionsfraktionen eine Normenkontrollklage vor dem Landesverfassungsgericht einreichen wollen. Das Gesetz kopple einen großen Teil der Beamtinnen und Beamten von der Einkommensentwicklung ab. Die Gehaltssteigerung für die Besoldungsgruppen A11 und A12 ist in den kommenden beiden Jahren auf ein Prozent begrenzt. Beamtinnen und Beamte ab A13 gehen leer aus. „Kein anderes Bundesland – außer Bremen – behandelt seine Beamten so schlecht wie NRW“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 07/08.2013
Besoldung: Klagen gegen Besoldungsgesetz
Die Gewerkschaften wollen das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Nordrhein-Westfalen (NRW) vor Gericht anfechten. DGB, GdP und GEW berufen sich auf führende Rechtswissenschaftler, die das Gesetz für verfassungswidrig halten. Der Berliner Jurist Prof. Ulrich Battis hatte für die GEW ein Gutachten angefertigt und zur Klage geraten. „Die Landtagsmehrheit hat sich in einem Willkürakt über alle juristischen Bedenken hinweggesetzt“, kritisierte die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer. Auch der DGB-Landesbezirksvorsitzende Andreas Meyer-Lauber reagierte enttäuscht: „Die Fraktionen von SPD und Grünen scheinen unbelehrbar zu sein.“ Aus seiner Sicht wären Klagen nicht nötig gewesen.
„Anstatt mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, hätten Landesregierung und Regierungsfraktionen mit den Gewerkschaften einen fairen und rechtssicheren Kompromiss aushandeln können.“ Meyer-Lauber begrüßte, dass die Oppositionsfraktionen eine Normenkontrollklage vor dem Landesverfassungsgericht einreichen wollen. Das Gesetz kopple einen großen Teil der Beamtinnen und Beamten von der Einkommensentwicklung ab. Die Gehaltssteigerung für die Besoldungsgruppen A11 und A12 ist in den kommenden beiden Jahren auf ein Prozent begrenzt. Beamtinnen und Beamte ab A13 gehen leer aus. „Kein anderes Bundesland – außer Bremen – behandelt seine Beamten so schlecht wie NRW“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 07/08.2013
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