

Besoldung: Unterschiedlicher „Lohn“ für gleiche Arbeit
SeminarService zur Beamtenversorgung: Tagesveranstaltungen für Behördenmitarbeiter und Personalräte www.die-oeffentliche-verwaltung.de
Mehr Informationen zum Beamtenbesoldung finden Sie im Beamten-Magazin und Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" >>>weiter
Mehr Informationen zum Beamtenbesoldung finden Sie im Beamten-Magazin und Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" >>>weiter
Zur Übersicht der Rubrik "Aktuelles zur Beamtenbesoldung und den öffentlichen Dienst
Über die Auswüchse des Besoldungsföderalismus
Spätestens nach dieser Besoldungsrunde muss festgestellt werden: Der Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ wankt. Während in Bayern die Bezüge entsprechend der Tarifeinigung für die Angestellten im Landesdienst 2013 und 2014 um insgesamt 5,6 Prozent steigen, sollen andernorts BeamtInnen und VersorgungsempfängerInnen Nullrunden hinnehmen.
Neben Bayern entspricht auch die Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Hamburg weitestgehend dem Tarifergebnis. Allerdings fließen jeweils 0,2 Prozent in die Versorgungsrücklage, sodass die Bezüge tatsächlich um 2,45 bzw. 2,75 Prozent steigen. Diese Minderung wird ebenso in Thüringen, welches die Bezüge zum 1. Oktober 2013 bzw. 1. August 2014 anhebt, und Schleswig-Holstein, Anpassung zum 1. Juli 2013 sowie zum 1. Oktober 2014, vorgenommen. Im nördlichsten Bundesland wurde bis einschließlich A11 zudem zum 1. Mai 2013 eine Einmalzahlung von 360 Euro ausgezahlt. 2014 gibt es nochmals 450 Euro extra.
Niedersachsen übernimmt das Tarifergebnis zum 1. Januar 2013 und zum 1. Juni 2014 und Sachsen-Anhalt zum 1. Juli des jeweiligen Jahres.
Differenziertes Vorgehen: Sachsen passt die Bezüge bis A9 zum 1. April und ab A10 zum 1. September um 2,65 Prozent an. 2014 erfolgt dann die Erhöhung um 2,95 Prozent wieder einheitlich zum 1. April. In Baden-Württemberg bekommen die Betroffenen bis einschließlich A9 zum 1. Juli 2013, bis einschließlich A11 zum 1. Oktober 2013 und für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Januar 2014 um 2,45 Prozent erhöhte Bezüge. Für 2014 ist eine zeitlich analoge Anpassung um 2,75 Prozent vorgesehen. Nach Vorstellung des nordrhein-westfälischen Gesetzgebers sollen die Bezüge bis A10 zum 1. Januar 2013 um 2,65 Prozent und zum 1. Januar 2014 um 2,95 Prozent steigen. Bei A11 sowie A12 ist für beide Jahre eine Erhöhung um jeweils 1 Prozent vorgesehen. Die Bezüge der übrigen BeamtInnen und VersorgungsempfängerInnen sollen hingegen nicht angepasst werden. Ähnlich geht Bremen vor, wobei dort die Erhöhung bis einschließlich A10 erst zum 1. Juli 2013 und der zweite Schritte zum 1. Juli 2014 erfolgen soll. Die Anhebung bei A11 und A12 zum 1. Juli 2013 und 2014 beträgt jeweils ein Prozent. Die übrigen Besoldungsgruppen erwartet auch hier eine Nullrunde.
Die restlichen Bundesländer weichen gänzlich vom der Tarifeinigung ab. Berlin erhöht die Bezüge zum 1. August 2013 um 2 Prozent und 2014 voraussichtlich um 2,5 Prozent. In Brandenburg werden sie zum 1. Juli diesen Jahres um 2,65 Prozent und um 2 Prozent in 2014 angehoben. Mecklenburg-Vorpommern sieht eine Steigerung von jeweils 2 Prozent zum 1. Juli 2013 sowie 1. Januar 2014 vor. Im Saarland erhalten die BeamtInnen bis A9 zum 1. Mai 2013, von A10 bis A13 zum 1. Juli 2013 und ab A14 zum 1. September 2013 2,3 Prozent mehr und analog für 2014 1,8 Prozent. Darüber hinaus fließen jeweils 0,2 Prozent in die Versorgungsrücklage. In Rheinland-Pfalz bleibt es bei der jährlichen Anpassung um 1 Prozent bis 2016.
Hessische BeamtInnen und VersorgungsempfängerInnen erhalten – nach Abzug von 0,2 Prozentpunkten für die Versorgungsrücklage – entsprechend des dort gefundenen Tarifergebnisses zum 1. Juli 2013 und zum 1. April 2014 um jeweils 2,6 Prozent erhöhte Bezüge.
Die diesjährige Besoldungsrunde zeigt, dass die durch die Föderalismusreform I auf die Länder übertragene Gesetzgebungskompetenz bei der Besoldung zu deren Fragmentierung führt. Der DGB ist der Auffassung, dass der Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ wieder gefestigt werden und die allgemeine Forderung an den öffentlichen Dienst nach guter Arbeit die Verpflichtung nach sich ziehen muss, auch entsprechend gute Bedingungen – einschließlich angemessener Bezahlung – zu schaffen.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 07/08.2013
Besoldung: Unterschiedlicher „Lohn“ für gleiche Arbeit
Über die Auswüchse des Besoldungsföderalismus
Spätestens nach dieser Besoldungsrunde muss festgestellt werden: Der Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ wankt. Während in Bayern die Bezüge entsprechend der Tarifeinigung für die Angestellten im Landesdienst 2013 und 2014 um insgesamt 5,6 Prozent steigen, sollen andernorts BeamtInnen und VersorgungsempfängerInnen Nullrunden hinnehmen.
Neben Bayern entspricht auch die Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Hamburg weitestgehend dem Tarifergebnis. Allerdings fließen jeweils 0,2 Prozent in die Versorgungsrücklage, sodass die Bezüge tatsächlich um 2,45 bzw. 2,75 Prozent steigen. Diese Minderung wird ebenso in Thüringen, welches die Bezüge zum 1. Oktober 2013 bzw. 1. August 2014 anhebt, und Schleswig-Holstein, Anpassung zum 1. Juli 2013 sowie zum 1. Oktober 2014, vorgenommen. Im nördlichsten Bundesland wurde bis einschließlich A11 zudem zum 1. Mai 2013 eine Einmalzahlung von 360 Euro ausgezahlt. 2014 gibt es nochmals 450 Euro extra.
Niedersachsen übernimmt das Tarifergebnis zum 1. Januar 2013 und zum 1. Juni 2014 und Sachsen-Anhalt zum 1. Juli des jeweiligen Jahres.
Differenziertes Vorgehen: Sachsen passt die Bezüge bis A9 zum 1. April und ab A10 zum 1. September um 2,65 Prozent an. 2014 erfolgt dann die Erhöhung um 2,95 Prozent wieder einheitlich zum 1. April. In Baden-Württemberg bekommen die Betroffenen bis einschließlich A9 zum 1. Juli 2013, bis einschließlich A11 zum 1. Oktober 2013 und für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Januar 2014 um 2,45 Prozent erhöhte Bezüge. Für 2014 ist eine zeitlich analoge Anpassung um 2,75 Prozent vorgesehen. Nach Vorstellung des nordrhein-westfälischen Gesetzgebers sollen die Bezüge bis A10 zum 1. Januar 2013 um 2,65 Prozent und zum 1. Januar 2014 um 2,95 Prozent steigen. Bei A11 sowie A12 ist für beide Jahre eine Erhöhung um jeweils 1 Prozent vorgesehen. Die Bezüge der übrigen BeamtInnen und VersorgungsempfängerInnen sollen hingegen nicht angepasst werden. Ähnlich geht Bremen vor, wobei dort die Erhöhung bis einschließlich A10 erst zum 1. Juli 2013 und der zweite Schritte zum 1. Juli 2014 erfolgen soll. Die Anhebung bei A11 und A12 zum 1. Juli 2013 und 2014 beträgt jeweils ein Prozent. Die übrigen Besoldungsgruppen erwartet auch hier eine Nullrunde.
Die restlichen Bundesländer weichen gänzlich vom der Tarifeinigung ab. Berlin erhöht die Bezüge zum 1. August 2013 um 2 Prozent und 2014 voraussichtlich um 2,5 Prozent. In Brandenburg werden sie zum 1. Juli diesen Jahres um 2,65 Prozent und um 2 Prozent in 2014 angehoben. Mecklenburg-Vorpommern sieht eine Steigerung von jeweils 2 Prozent zum 1. Juli 2013 sowie 1. Januar 2014 vor. Im Saarland erhalten die BeamtInnen bis A9 zum 1. Mai 2013, von A10 bis A13 zum 1. Juli 2013 und ab A14 zum 1. September 2013 2,3 Prozent mehr und analog für 2014 1,8 Prozent. Darüber hinaus fließen jeweils 0,2 Prozent in die Versorgungsrücklage. In Rheinland-Pfalz bleibt es bei der jährlichen Anpassung um 1 Prozent bis 2016.
Hessische BeamtInnen und VersorgungsempfängerInnen erhalten – nach Abzug von 0,2 Prozentpunkten für die Versorgungsrücklage – entsprechend des dort gefundenen Tarifergebnisses zum 1. Juli 2013 und zum 1. April 2014 um jeweils 2,6 Prozent erhöhte Bezüge.
Die diesjährige Besoldungsrunde zeigt, dass die durch die Föderalismusreform I auf die Länder übertragene Gesetzgebungskompetenz bei der Besoldung zu deren Fragmentierung führt. Der DGB ist der Auffassung, dass der Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ wieder gefestigt werden und die allgemeine Forderung an den öffentlichen Dienst nach guter Arbeit die Verpflichtung nach sich ziehen muss, auch entsprechend gute Bedingungen – einschließlich angemessener Bezahlung – zu schaffen.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 07/08.2013
mehr zum Thema:
- Aktuelle Besoldungstabellen
- Aktuelles zur Beamtenbesoldung und den öfentlichen Dienst - Übersicht
- Aktuelles zur Beamtenbesoldung und den öffentlichen Dienst
- Altersvorsorge
- Besoldung: Anpassung der Bezüge
- Besoldung: Beamte demonstrieren für einheitliches Gehaltsplus
- Besoldung: Beamtenrecht - Zwischen Flexibilisierung und Ungleichbehandlung
- Besoldung: Besoldung steigt zum 1. August
- Besoldung: Besoldung verfassungswidrig?
- Besoldung: Besoldungsanpassung für 2014 verschoben
- Besoldung: Besoldungsanpassung teilweise verfassungswidrig
- Besoldung: Besoldungsrunde 2014
- Besoldung: CDU will Tarifergebnis übertragen
- Besoldung: DGB - Besoldung muss Tarif folgen
- Besoldung: DGB - Gute Arbeit hat ihren Preis
- Besoldung: DGB - Senat muss bei Besoldung handeln
- Besoldung: DGB duldet keinen Aufschub bei Besoldungserhöhung
- Besoldung: DGB legt Kompromissvorschlag für Besoldung vor
- Besoldung: DGB weist Forderung nach Besoldungsdeckelung zurück
- Besoldung: Die finanzielle Zukunft der Länder
- Besoldung: Dreyer macht den Deckel auf
- Besoldung: Erfahrungsstufen lösen Besoldungsdienstalter ab
- Besoldung: Finanzminister will Besoldungsanpassung verschieben
- Besoldung: Gemeinsam für gute Ergebnisse
- Besoldung: GEW - 250 Euro sind zu wenig
- Besoldung: GEW - Mehr Geld für Lehrkräfte
- Besoldung: GEW protestiert gegen Besoldungsgesetz
- Besoldung: Gewerkschaften - Höhere Besoldung auch für 2014 zwingend
- Besoldung: Gewerkschaften protestieren gegen Besoldungspläne
- Besoldung: Gleich wichtig – ungleich behandelt
- Besoldung: Gutachter hält Besoldung für verfassungswidrig
- Besoldung: Höhere Besoldung ausgehandelt
- Besoldung: Höhere Besoldung doch für Alle
- Besoldung: Klagen gegen Besoldungsgesetz
- Besoldung: Mehr Geld für Wahlbeamte
- Besoldung: Neue Besoldungsstruktur
- Besoldung: Senatorin und Beamte auf Konfrontationskurs
- Besoldung: Tarifrunde abgeschlossen, Besoldungsrunde auf Zielgerade
- Besoldung: Tarifrunde Bund und Kommunen 2014
- Besoldung: Unterschiedlicher „Lohn“ für gleiche Arbeit
- Besoldung: W-Besoldung im Landtag
- Besoldung: Weiterer Protest gegen „Besoldungsdiktat“
- Besoldung: Widerspruch gegen Beamtenbesoldung
- Besoldung: Widerspruch gegen Besoldung
- Besoldungs- und Versorgungsanpassung: Gesetzentwurf liegt vor
- Besoldungsrecht der Beamten
- Bundesinnenminister begrüßt Wiedergewährung der Sonderzahlung für Soldaten, Beamte und Richter des Bundes
- Tarifrecht: Ausgleich für Schicht- und Wechselschichtdienst neu geregelt
- Tarifrecht: Bund - Neue Entgeltordnung zum TVöD
- Tarifrecht: DGB fordert Tarifübernahme und Weihnachtsgeld
- Tarifrecht: Kein Automatismus bei der Tarifübernahme auf die Beamtenbesoldung
- Tarifrecht: Kein Kompromiss zur Tarifübernahme
- Tarifrecht: Löhne im Nahverkehr steigen
- Tarifrecht: Senat beschließt Tarifübernahme
- Wiedergewährung der Sonderzahlung im Besoldungsbereich
Beamten-Magazin
Beamten-Magazin

hier bestellen