Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) - Übersicht

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Hessisches Landespersonalvertretungsgesetz (HPVG)

Stand: 27.05.2013

zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes

 

Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)
vom 24.03.1988, zuletzt geändert durch Artikel 5 und 5a des Gesetzes vom 15.11.2021
(GVBl. S. 718, 727, ber. S. 867)


Inhaltsverzeichnis


ERSTER TEIL 
Personalvertretungen

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften  

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen

§ 3 Beschäftigte und Gruppen

§ 4 Beamte

§ 5 Arbeitnehmer

§ 6 (aufgehoben)   

§ 7 Dienststellen

§ 8 Dienststellenleiter

 

Zweiter Abschnitt
Der Personalrat   
Erster Titel
Wahl und Zusammensetzung   

§ 9  Wahlberechtigung

§ 10 Wählbarkeit

§ 11 Wählbarkeit in besonderem Fall

§ 12 Bildung von Personalräten, Zahl der Personalratsmitglieder

§ 13 Sitzverteilung auf die Geschlechter und die Gruppen

§ 14 Abweichende Verteilung auf die Gruppen

§ 15 Zeitpunkt der Wahl

§ 16 Wahlverfahren

§ 17 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat

§ 18 Wahl des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung

§ 19 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Dienststellenleiter

§ 20 Wahleinleitung

§ 21 Schutz der Wahl, Kostenregelung

§ 22 Anfechtung der Wahl

Zweiter Titel
Amtszeit   

§ 23 Regelmäßige Amtszeit

§ 24 Neuwahl vor Ende der Amtszeit

§ 25 Ausschluss und Auflösung

§ 26 Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 27 Ruhen der Mitgliedschaft

§ 28 Ersatzmitglieder

Dritter Titel
Geschäftsführung  

§ 29 Wahl von Vorsitzenden und Stellvertretern

§ 30 Geschäftsführung

§ 31 Sitzungen

§ 32 Durchführung der Sitzungen

§ 33 Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften

§ 34 Beschlussfassung, Beschlussfähigkeit

§ 35 Gemeinsame Beschlüsse, Gruppenbeschlüsse

§ 36 Aussetzung von Beschlüssen

§ 37 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung und des Vertrauensmanns der Zivildienstleistenden

§ 38 Verhandlungsniederschrift

§ 39 Geschäftsordnung

§ 40 Freistellung vom Dienst

§ 41 Sprechstunden

§ 42 Kosten

§ 43 Beitragsverbot


Dritter Abschnitt
Die Personalversammlung  

§ 44 Zusammensetzung und Leitung

§ 45 Ordentliche und außerordentliche Personalversammlungen

§ 46 Zeitpunkt

§ 47 Themen

§ 48 Teilnahmerecht von Gewerkschaftsbeauftragten

§ 49 Teilnahme des Dienststellenleiters

Vierter Abschnitt
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat  

§ 50 Bezirkspersonalräte, Hauptpersonalräte

§ 51 Amtszeit und Geschäftsführung der Stufenvertretungen 

§ 52 Gesamtpersonalrat

§ 53 Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung des Gesamtpersonalrats

Fünfter Abschnitt
Jugend- und Auszubildendenvertretung   

§ 54 Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen

§ 55 Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretungen

§ 56 Geschäftsführung und Schutz

§ 57 Jugend- und Auszubildendenversammlung

§ 58 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen, Gesamtjugend- und -auszubildendenvertretung

§ 59 - (aufgehoben)   

Sechster Abschnitt
Beteiligung des Personalrats   

Erster Titel
Allgemeines   

§ 60 Zusammenarbeit von Dienststellen und Personalrat

§ 61 Gleichbehandlungsgrundsatz

§ 62 Allgemeine Aufgaben des Personalrats

§ 63 Verwaltungsanordnungen

§ 64 Behinderungs- und Benachteiligungsverbot

§ 65 Schutz für Auszubildende

§ 66 Schutz bei Kündigungen

§ 67 Anwendung von Dienstunfallregelungen

§ 68 Schweigepflicht

Zweiter Titel
Formen und Durchführung der Beteiligung  

§ 69 Verfahren bei Mitbestimmung

§ 70 Verfahren bei Nichteinigung, Stufenverfahren

§ 71 Einigungsstelle

§ 72 Verfahren bei Mitwirkung

§ 73 Vorläufige Regelung

§ 73a - (aufgehoben) 

 

Dritter Titel
Beteiligung in sozialen Angelegenheiten   

§ 74 Fälle der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

§ 75 Information über soziale Zuwendungen, Ersatzansprüche gegen Beschäftigte

§ 76 Arbeitsschutz

Vierter Titel
Beteiligung in Personalangelegenheiten   

§ 77 Fälle der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten

§ 78 Fälle der Mitwirkung in Personalangelegenheiten

§ 79 Ausnahmen von der Beteiligung

§ 80 Richter und Staatsanwälte

Fünfter Titel
Beteiligung in organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten 

§ 81 Gegenstände der Beteiligung in Organisationsangelegenheiten

§ 81a - Personalvermittlungsstelle  

§ 82 Vertreter der Beschäftigten in Verwaltungsräten

Sechster Titel
Zusammenarbeit mit Personalrat, Stufenvertretung und Gesamtpersonalrat  

§ 83 Verfahren und Zuständigkeit

 

ZWEITER TEIL
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes und für den Hessischen Rundfunk   

§ 84 Geltung für Sonderbereiche der Verwaltung

§ 85 (aufgehoben)

 

(Erster Abschnitt)   

Zweiter Abschnitt
Polizei, Berufsfeuerwehr  

§ 86 Personalräte bei kommunalen Berufsfeuerwehren und Polizeidienststellen

§ 87 Hauptpersonalrat

§ 88 Vertrauensleute

§ 89 Beteiligung bei Alarmbereitschaft und Einsatz der Vollzugspolizei; Beteiligung der Stufenvertretungen

Dritter Abschnitt
Landesbetrieb Hessen-Forst  

§ 90 Landesbetrieb Hessen-Forst 

Vierter Abschnitt
Schulwesen  

§ 91 Personalräte der Lehrer; Gesamtpersonalräte an Schulämtern

§ 92 Stufenvertretungen der Lehrer, Privatschulen

§ 93 Personalratssitzungen und Personalversammlungen

§ 94 Selbsteintrittsrecht

§ 95 - (aufgehoben)  

§ 96 Mitwirkung der Lehrerkollegien

§ 96a - (aufgehoben)  

 

Fünfter Abschnitt
Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen  

§ 97 Professoren, Hochschuldozenten, wissenschaftliche Mitglieder

§ 98 Beschäftigte des Universitätsklinikums

§ 99 Technische Betriebseinheiten

§ 100 Ausnahmen von der Beteiligung

§ 101 Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung; Städelschule

§ 102 Verwaltungsfachhochschulen

§ 103 Theater und Orchester

§ 104 Künstlerisch Beschäftigte

Sechster Abschnitt
Besondere Vorschriften für das Landesamt für Verfassungsschutz  

§ 105 Ausnahmen von der Beteiligung

Siebenter Abschnitt
Hessischer Rundfunk  

§ 106 Beschäftigte, Zuständigkeiten, Dienststellen

Achter Abschnitt
Rechtsreferendare, Fachlehreranwärter, Lehramts- und Studienreferendare 

 

Erster Titel
Rechtsreferendare   

§ 107  Interessenvertretung der Rechtsreferendare

Zweiter Titel
Fachlehreranwärter, Lehramts- und Studienreferendare   

§ 108 Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Neunter Abschnitt
Justizvollzug  

§ 109 HPVG – Hauptpersonalrat Justizvollzug

Zehnter Abschnitt
Deutsche Rentenversicherung Hessen  

§ 110 - Mitglied in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung

 

DRITTER TEIL
Gerichtliche Entscheidungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen, Übergangs- und Schlußvorschriften 

Erster Abschnitt
Gerichtliche Entscheidungen 

§ 111 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte

§ 112 Fachkammern, Fachsenat

Zweiter Abschnitt
Tarifverträge und Dienstvereinbarungen  

§ 113 Vorrang des Personalvertretungsgesetzes; Dienstvereinbarungen

Dritter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften 

§ 114 Außer-Kraft-Treten von Dienstvereinbarungen

§ 115 Wahlordnung

§ 116 Religionsgemeinschaften

§ 117 Verweisungen auf Rechte von Betriebsräten

§ 118 Aufhebung entgegenstehender Vorschriften

§ 119 - Übergangsbestimmungen   

§ 120 - Fortführung von Verfahren   

§ 121 - (aufgehoben)   

§ 122 In-Kraft-Treten


Red 20220315

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