Besoldungsrecht: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG): § 74 Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz

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Bundesbesoldungsgesetz (BBesG): § 74 Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz

Abschnitt 9
Übergangs- und Schlussvorschriften

 

§ 74 Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz

Amtsbezeichnungen, die mit dem Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes wegfallen, werden weitergeführt.


 

 

 

 

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